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Myrna_Loy
Rechtlich verliert man dann aber. Nach einer Mängelanzeige muss der Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbehebung gegeben werden. Tatsächlich sogar zwei mal. Erst wenn diese Reparaturen nicht akzeptabel sind, dann kann der Kauf zurück abgewickelt werden. Man kann dann versuchen, entstandene Mehrkosten einzufordern, aber das ist schon was für Streitlustige mit Rechtsschutzversicherung.ja lass dich von der Flitzpiepe nicht weichkochen und auf keinen Fall etwas bezahlen. Den siehst du dann nie wieder wenn er die 900 Öcken hat. Ist blöd sind aber nur Türen. Würde mir jemand anderes suchen, der soll die Türen austauschen gegen was vernünftiges und auf der Rechnung den Ausbau separat ausweisen. Dann der Flitzpiepe in Rechnung stellen!
Vorher aber mind. 1 Schreiben an die Flitzpiepe.
Die Reparatur muss einem dem Neuzustand gleichwertigen Zustand herstellen. Oder man muss eine Wertminderung absprechen.