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Wildente
Hallo zusammen,
Fragestellung war: ob es möglich sei, Schweinestall mit Getreidespeicher zu Wohnungen umzubauen. Bauunternehmer kam ansehen und empfahl Architektin, diese besichtigte mit noch einer Dame und nahm alte Bauunterlagen mit. Später rief sie an und sagte, nach Rücksprache mit dem Bauamt würde ein Bauantrag genehmigt, wenn die Außenansicht unverändert und der Nachbar keine Einwände erhebt. Es stellte sich aber heraus, dass wir aus betrieblichen Gründen zur Zeit das Bauvorhaben nicht realisieren können. Dies teilte ich telefonisch der Architektin mit und fragte anstandshalber, ob und was ich ihr schulde. Sie antwortete: „Was soll ich berechnen, da war ja nichts.“ Nach vielen Wochen sandte sie uns die mitgegebenen Bauunterlagen zurück - zusammen mit der Rechnung über 5 Stunden, die ich verärgert sofort zurückschickte. Gestern kam nun per Einschreiben die Rechnung wieder und im Anschreiben wird auf HOAI §§ 1 und 2 verwiesen, außerdem mahnt sie die unverzügliche Zahlung an und setzt uns in Verzug.
Bisher hat noch nie ein Unternehmer, der den Auftrag hatte, sich die evtl. Arbeit anzusehen und ein Angebot abzugeben, dies in Rechnung gestellt. Von der Architektin haben wir weder ein Angebot erhalten noch sonstige Leistungen, die Rechnung war das erste und einzig Schriftliche. Rechtfertigen eine halbe Stunde Besichtigung und ein Telefonat mit der Baubehörde zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung einen Stundensatz nach HOAI mal fünf? Sie hat meine Frage, ob ich ihr was schulde, als Aufforderung für die Rechnungsstellung verstanden. - Was nun - ich bin für jeden Rat dankbar oder bleibt uns jetzt nur noch ein Anwalt mit Gerichtsverhandlung?
Als gebranntes Kind kommt uns künftig niemand auf den Hof, wenn er uns nicht vorab seine Kosten schriftlich mitteilt.
Wildente
Fragestellung war: ob es möglich sei, Schweinestall mit Getreidespeicher zu Wohnungen umzubauen. Bauunternehmer kam ansehen und empfahl Architektin, diese besichtigte mit noch einer Dame und nahm alte Bauunterlagen mit. Später rief sie an und sagte, nach Rücksprache mit dem Bauamt würde ein Bauantrag genehmigt, wenn die Außenansicht unverändert und der Nachbar keine Einwände erhebt. Es stellte sich aber heraus, dass wir aus betrieblichen Gründen zur Zeit das Bauvorhaben nicht realisieren können. Dies teilte ich telefonisch der Architektin mit und fragte anstandshalber, ob und was ich ihr schulde. Sie antwortete: „Was soll ich berechnen, da war ja nichts.“ Nach vielen Wochen sandte sie uns die mitgegebenen Bauunterlagen zurück - zusammen mit der Rechnung über 5 Stunden, die ich verärgert sofort zurückschickte. Gestern kam nun per Einschreiben die Rechnung wieder und im Anschreiben wird auf HOAI §§ 1 und 2 verwiesen, außerdem mahnt sie die unverzügliche Zahlung an und setzt uns in Verzug.
Bisher hat noch nie ein Unternehmer, der den Auftrag hatte, sich die evtl. Arbeit anzusehen und ein Angebot abzugeben, dies in Rechnung gestellt. Von der Architektin haben wir weder ein Angebot erhalten noch sonstige Leistungen, die Rechnung war das erste und einzig Schriftliche. Rechtfertigen eine halbe Stunde Besichtigung und ein Telefonat mit der Baubehörde zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung einen Stundensatz nach HOAI mal fünf? Sie hat meine Frage, ob ich ihr was schulde, als Aufforderung für die Rechnungsstellung verstanden. - Was nun - ich bin für jeden Rat dankbar oder bleibt uns jetzt nur noch ein Anwalt mit Gerichtsverhandlung?
Als gebranntes Kind kommt uns künftig niemand auf den Hof, wenn er uns nicht vorab seine Kosten schriftlich mitteilt.
Wildente