Nun ja, die Architektin hatte von dir den Auftrag zu prüfen, ob sich das Gewünschte realisieren lässt. Das ist was anderes, als "ein Auftrag, ein Angebot abzugeben". Ich bin zwar schon der Meinung, dass sie hätte sagen können, was so ein Auftrag kostet, aber beauftragt hast du sie. Um einen Vertrag zu schließen bedarf es nicht der Schriftform. Insofern finde ich das Verhalten der Architektin (hat sie dich wirklich gleich in Verzug gesetzt?) nicht ganz in Ordnung, aber im Recht wird sie sein.