Videoüberwachung des eigenen Grundstücks während Hausbau

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H

HoisleBauer22

Ich würde gerne mein Grundstück während des Baus (wir bauen mit eine großen Massivhaus-GU) mit einer Kamera überwachen. Nun ist die Frage: Muss der GU zustimmen?
In der Bauleistungsbeschreibung wurde mit dem GU vertraglich vereinbart:
"Für die Durchführung des Bauvorhabens wird dem AN (Auftragnehmer) das Hausrecht übertragen. Dieses unter der Maßgabe, dass der Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Dritte - zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers - das Bauvorhaben jederzeit besichtigen und hierzu das Grundstück betreten können. Bevollmächtigte Dritte sollen sich durch eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers ausweisen. Der Bauherr oder von ihm beauftragte Dritte sollen sich wegen der mit dem Betreten der Baustelle verbundenen Gefahren rechtzeitig vor dem Betreten der Baustelle beim Bauleiter oder dem Baustellenverantwortlichen anmelden. Der Besitz am Bauvorhaben geht mit dem Tag der Übergabe auf den Auftraggeber über."

Ich verstehe dass Wort "Hausrecht" so, dass ich immer noch auf meinem Grundstück machen darf, was ich will, also z. B. eine Kamera aufhängen.
Wäre das Filmen meines Grundstücks durch eine Kamera meines Nachbarn die bessere Lösung?
Frage mich auch, ob der GU die Arbeit grundsätzlich einstellen bzw. verweigern kann, wenn jemand filmt...
 
S

SaniererNRW123

Ich verstehe dass Wort "Hausrecht" so, dass ich immer noch auf meinem Grundstück machen darf, was ich will, also z. B. eine Kamera aufhängen.
Für die Durchführung des Bauvorhabens wird dem AN (Auftragnehmer) das Hausrecht übertragen.
Ich lese daraus, dass Du gar kein Hausrecht mehr hast. Du darfst nur noch...
der Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Dritte - zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers - das Bauvorhaben jederzeit besichtigen
Insofern sehe ich nicht, dass Du eine Kamera aufhängen darfst. Davon abgesehen, bekommst Du wohl auch ein Datenschutzproblem, oder? DSVGO spielt nämlich nicht mit.
 
11ant

11ant

"Für die Durchführung des Bauvorhabens wird dem AN (Auftragnehmer) das Hausrecht übertragen. Dieses unter der Maßgabe, dass der Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Dritte - zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers - das Bauvorhaben jederzeit besichtigen und hierzu das Grundstück betreten können. Bevollmächtigte Dritte sollen sich durch eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers ausweisen. Der Bauherr oder von ihm beauftragte Dritte sollen sich wegen der mit dem Betreten der Baustelle verbundenen Gefahren rechtzeitig vor dem Betreten der Baustelle beim Bauleiter oder dem Baustellenverantwortlichen anmelden. Der Besitz am Bauvorhaben geht mit dem Tag der Übergabe auf den Auftraggeber über."
Da würde ich eine Zusatzvereinbarung anhängen: "Das in Punkt x.y.z. geregelte Hausrecht des AN sowie die vorherige Anmeldung des AG verstehen sich als nicht ausschließlich. Insbesondere außerhalb der Arbeitszeiten kann der AG oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter die Baustelle jederzeit betreten, und hat dabei die Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten."
Ich würde gerne mein Grundstück während des Baus (wir bauen mit eine großen Massivhaus-GU) mit einer Kamera überwachen.
Das erscheint mir überzogen. Du kannst am Wochenende und in den Arbeitspausen so viel dokumentieren, daß Dir nichts wesentliches entgeht. Das Bildrecht am Fundamenterder liegt bei Dir, dasjenige des Elektrikers bei ihm. Im letzten Satz der zitierten Passage aus der Bauleistungsbeschreibung sehe ich das Risiko an geklauten Steinen beim AN liegen. Entspann´ Dich. Du wirst nicht der reichste Youtuber durch einen Livestream, wie einer der Bauarbeiter in die Speisbütt spuckt *LOL*
 
H

HoisleBauer22

Da würde ich eine Zusatzvereinbarung anhängen
Der Vertrag ist schon unterschrieben :)

Zum Thema "Hausrecht": Damit verstehe ich den Zugang zum Haus und nicht zum Grundstück allgemein. Am Grundstück werkelt der GU ja nicht (Erdarbeiten und Außenanlagen sind Bauherrenaufgabe). Wenn die Kamera auf dem Grundstück steht, kann der GU theoretisch nichts machen. In der Bauleistungsbeschreibung steht nichts vom Grundstück es geht um das "Bauvorhaben".

Es heißt "rechtzeitig vor dem Betreten der Baustelle beim Bauleiter oder dem Baustellenverantwortlichen anmelden." Wer definiert rechtzeitig? Eine Woanders 15 Min. vorher sollte doch reichen. Oder wenn ich einfach sage, "Ich komme jeden Tag von 16-18 Uhr auf die Baustelle."

DSGVO spielt schon mit, wenn alle Menschen direkt verpixelt / entfernt werden und wenn das nicht umkehrbar ist. Da gibt es Anbieter für, die einem so ein Kamerasystem aufstellen. Und wenn man einen Zettel auf die Baustelle hängt, wer warum überwacht.
Es gibt auf Baustellen immer wieder Kameras zur Diebstahlsicherung. Nichts ungewöhnliches.

Das wäre wirklich überzogen. Man kann ja z.B. jede Minute ein Foto schießen lassen. Bräuchte weniger Speicherplatz...

Spannend finde ich die Variante "versteckte Kamera" des Nachbarn. Man hat natürlich im Falle des Falles nicht gewusst, dass der Nachbar eine Webcam laufen hat...
So eine "versteckte Kamera" bringt einem im Extremfall vor Gericht ohnehin nichts, nehme ich an?
 
11ant

11ant

Was willst Du denn überhaupt erreichen: Deine Baustelle zum Zentrum der SOKO Baumaterialklau machen, Bauarbeiter in flagranti beim Pfuschen erwischen, den ganzen Bau zeitgerafft in ein paar Jahren den Gästen Deiner Silberhochzeitsfeier vorführen, ... ?
 
M

Myrna_Loy

Grauzone. Du darfst bei berechtigtem Interesse, das nachweisbar höher liegt als die Persönlichkeitsrechte, eine Videoobservation installieren. Es dürfen aber keine Arbeiter identifizierbar sein. I.d.R. werden entweder die Ausschnitte und die Aufnahmequalität so gewählt, dass Menschen nicht erkennbar sind und/ oder die Überwachung findet nur nach Arbeitsende statt. Und dritte dürfen nicht das Material einsehen. Ist wenn man es legal machen will mit Aufwand verbunden.
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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