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MaierGeier
Hallo
Ich und meine Mutter haben nach dem Tode meines Vater je 50 % am Grundstück, mit einem bebautem Haus wo meine Mutter wohnt.
Nun möchte ich gerne in das 1400qm große Grundstück ein zweites Haus für mich bauen.
Wie mache ich das am besten das auch nach dem Tode meiner Mutter das neu erbaute Haus nicht in die Erbschaftssteuer fällt, da ich nach dem Tode über den Freibetrag komme. ( Das Grundstück hat eine Flurnummer was ich auch auf alle fälle lassen will, wegen Wegerecht usw.
Meine Frage wie kann ich das selbst ohne Notar, Anwalt selbst schreiben das es auch noch nach Jahren noch gültig ist, falls es eine Gesetzesänderung gibt.
ps: der Bauplan ist Fertig und genehmigt und der Baubeginn wäre im März 2014. Ich möchte gerne die billigste Möglichkeit ohne Trennung des Grundstücks. Da das gesamte Grundstück von mir entweder selbst Genutzt oder gesamt verkauft wird.
Danke schon mal für eure Antworten
Franz
Ich und meine Mutter haben nach dem Tode meines Vater je 50 % am Grundstück, mit einem bebautem Haus wo meine Mutter wohnt.
Nun möchte ich gerne in das 1400qm große Grundstück ein zweites Haus für mich bauen.
Wie mache ich das am besten das auch nach dem Tode meiner Mutter das neu erbaute Haus nicht in die Erbschaftssteuer fällt, da ich nach dem Tode über den Freibetrag komme. ( Das Grundstück hat eine Flurnummer was ich auch auf alle fälle lassen will, wegen Wegerecht usw.
Meine Frage wie kann ich das selbst ohne Notar, Anwalt selbst schreiben das es auch noch nach Jahren noch gültig ist, falls es eine Gesetzesänderung gibt.
ps: der Bauplan ist Fertig und genehmigt und der Baubeginn wäre im März 2014. Ich möchte gerne die billigste Möglichkeit ohne Trennung des Grundstücks. Da das gesamte Grundstück von mir entweder selbst Genutzt oder gesamt verkauft wird.
Danke schon mal für eure Antworten
Franz