A
AallRounder
Allgemeine Gegenfrage:
seit wann wird das der Erbschaftssteuer unterworfen, was sich nicht im Eigentum des Erblassers befindet?
Jeder kann sein Haus nicht nur auf eigenem, sondern auch auf fremdem Grund und Boden bauen. Dafür gibt es mehr als genug traurige Beispiele. Bauantrag und Genehmigung lauten auf den Bauherren, nicht auf den Grundstückseigentümer. Das gilt genauso für die Rechnungen. Für das Bauen auf fremdem G+B bzw. auf nicht geteiltem Gemeinschaftseigentum ist kein Notar nötig. Das Haus gehört zweifelsfrei dem Bauherren, auch wenn ihm das Grundstück nicht oder nur teilweise gehört. Richtig böse kann diese Konstellation nicht durch die Ämter, sondern durch die verschiedenen Eigentümer werden. Wer so einen Bau plant, sollte sich m.E. eher darüber den Kopf zerbrechen. Entschärfung bringt eine notarielle Realteilung, so dass der sichere "Normalfall" "bauen auf eigenem G+B" entsteht.
seit wann wird das der Erbschaftssteuer unterworfen, was sich nicht im Eigentum des Erblassers befindet?
Jeder kann sein Haus nicht nur auf eigenem, sondern auch auf fremdem Grund und Boden bauen. Dafür gibt es mehr als genug traurige Beispiele. Bauantrag und Genehmigung lauten auf den Bauherren, nicht auf den Grundstückseigentümer. Das gilt genauso für die Rechnungen. Für das Bauen auf fremdem G+B bzw. auf nicht geteiltem Gemeinschaftseigentum ist kein Notar nötig. Das Haus gehört zweifelsfrei dem Bauherren, auch wenn ihm das Grundstück nicht oder nur teilweise gehört. Richtig böse kann diese Konstellation nicht durch die Ämter, sondern durch die verschiedenen Eigentümer werden. Wer so einen Bau plant, sollte sich m.E. eher darüber den Kopf zerbrechen. Entschärfung bringt eine notarielle Realteilung, so dass der sichere "Normalfall" "bauen auf eigenem G+B" entsteht.