Blödsinn… wird doch keiner gezwungen die neuen Aktien zu kaufen. Ganz normale Form
der Kapitalbeschaffung.
Blödsinn ist, daß Du meine Aussage mit den Käufern der Aktien in Verbindung bringst: die zwingt dazu natürlich niemand, und man wird sie dafür auch nicht belangen. Aber in der zuvor beschriebenen Situation dient die Kapitalbeschaffung einer Insolvenzverschleppung (die selbst wiederum eine strafbare Handlung ist).