11ant
Ich meinte allerdings garnicht einmal tatsächlich fensterlose Wände - sondern, daß die Sonne zu mehreren Tageszeiten das Licht nicht wie ein Fallbeil wirft (und man schon deshalb den Nachbarabstand nicht zum engstmöglichen Lichtschacht verengen sollte). Sonst wäre das Freistehen mit Düsterkeit erkauft.unter bestimmten Voraussetzungen zwar möglich (z.B. Gebäudeabschlusswände ohne Öffnungen, s. §6 LBO_BW), aber nicht empfehlenswert (s. @11ant).