120x120 Fliese / Stück abgebrochen

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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xMisterDx

Aha. Interessante Sichtweise.
Ich hole einen Bodenleger, schmeisse vor Abnahme nen Hammer runter und sage dann:
"Dein Problem Handwerker!"

Der Handwerker ist hier im Recht. Wenn im Haus noch andere Firmen ein- und ausgehen und keiner es gewesen sein will, dann ist es das Problem des Auftraggebers.

Also kleben und verfugen.
 
Tolentino

Tolentino

Jedes Gewerk muss seine Arbeit bis zur Abnahme so schützen, dass es im normalen Bauablauf keinen Schaden nehmen kann. Das entbindet den Verursacher nicht vor Schadenersatz, aber wenn der halt nicht dingfest gemacht werden kann....
Durchsetzbar wird diese konkrete Forderung aber wohl kaum sein. Deswegen lieber auf Schönheitsreparatur konzentrieren.
 
Winniefred

Winniefred

Ich finde den Aufriss für eine solche Ministelle ungerechtfertigt. Und das ist ja offenbar noch nicht einmal verfugt und schon jetzt muss man quasi mit der Lupe schauen um da ein Problem zu erkennen. Das lässt sich mit minimalem Aufwand reparieren.
 
In der Ruine

In der Ruine

Der Handwerker ist hier im Recht. Wenn im Haus noch andere Firmen ein- und ausgehen und keiner es gewesen sein will, dann ist es das Problem des Auftraggebers.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Das Zauberwort ist Gefahrenübergang. Diese muss schriftlich fixiert werden. Im Zweifelsfall muss der in mehreren Schritten erfolgen, wenn
der AN sein Werk nicht sichern kann.
 
B

Buchsbaum

Im Normalfall fällt einem anderen Handwerker etwas runter, bspw. ein Hammer der die Fliese beschädigt.
Der sieht den Schaden, geht zum Bauherrn und seine Betriebshaftpflicht reguliert den Schaden. So sollte es sein.

Der Handwerker hat vielleicht gar keine Betriebshaftpflicht und verschweigt den Schaden. Niemand hat es gesehen.
Der Fliesenleger war es nicht. Insofern hat man auch keinen Schadensverursacher den man dafür in die Haftung nehmen kann.

Wir kennen es aus dem Verkehrswesen, hier nennt man es Fahrerflucht. Dem Fliesenleger kann es egal sein. Es weiß ja auch nicht wer der Verursacher war und wer noch alles im Haus tätig ist.

Man muss aber auch sagen, wären die Fliesen schon verfugt wäre dieser Schaden wahrscheinlich ( Hypothese) nicht entstanden. So lag der Fliesenrand hohl und ist abgebrochen.

Den Schaden kann man reparieren ohne viel aufsehen. Der Fliesenleger hat beim Austausch der Fliese sicherlich 3 -4 Stunden zu tun plus das Risiko weiterer Beschädigungen anderer Fliesen. Dieses Risiko will er bezahlt haben.

Es gibt für den Bauherren 3 Möglichkeiten. Selbst reparieren, kostenpflichtige Reparatur durch den Fliesenleger oder den Schadensverursacher herausfinden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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