Wenn Du lieber über 2 Ebenen wohnst, dann plane die beiden zu vermietenden Whg doch übereinander auf der einen Haushälfte und euer Haus über 2 Ebenen, ggf. 3 Ebenen, wenn das DG noch dazu kommt, auf der anderen Haushälfte.
Also quasi ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten auf der einen Seite und eurer Wohneinheit auf der anderen Seite (und da könnt ihr euch ja die schönere Seite nehmen)
Vorteile:
- Ihr habt einen Separaten Eingang und müßt das Treppenhaus nicht mit den Mietern teilen
- Ihr habt direkten Zugang zum DG und das kann ggf. auch über die gesamte Hausfläche gehen und nur von euch genutzt werden.
- keiner kann euch auf dem Kopf rumtrampeln
- geschickte Garteneinteilung gibt euch eher ein Gefühl eines eigenen Hauses als wenn immer oben jemand vom Balkon runter gucken kann
- Als Stauraum könnt ihr den Mietern ein Gartenhaus hinstellen (kostengünstiger als Keller)
Die vorherigen Anmerkungen behalten natürlich auch dann ihre Gültigkeit (Stauraum, Stellplätze für vermietete Einheiten, TK Raum für alle zu gängig, größeres Bad für eine 5köpfige Familie)
Trotzdem wird mir auch ganz heiß und kalt bei der Finanzierung. Laß dich einen Mietnomaden erwischen und dann fällt das Kartenhaus zusammen. Du mußt mindestens in der Lage sein, ein Jahr auf die Mieteinnahmen verzichten zu können, ohne daß ihr die Hand heben müßt. Es dauert ewig bis man einen Titel erhält und rechtmäßig jemanden aus einer Whg klagt. In der Zeit kostet euch der Rechtsbeistand zzgl. zur ausbleibenden Miete. I.d.R. kann man dann froh sein, wenn man die Leute aus der Whg hat. Die ausstehenden Mieten erhält man meist nicht mehr zurück, ebenso die Rechtskosten. Solche Leute haben kein Geld und man kann nicht in leere Taschen greifen. Und komm nicht mit "Mieter richtig auswählen". Das kann immer passieren. Meine Eltern haben an einen gut verdienenden Softwareentwickler vermietet, der durch einen unverschuldeten Unfall lange Zeit im KH war, nicht arbeiten konnte (war freelancer), kein Geld bekommen, keine Miete gezahlt, hat sich dann abgesetzt... etc. Bis man überhaupt mal einen Gerichtsvollzieher anfordern darf (und vorher darfst du nicht in die Whg)... wie gesagt, rechne im worst case mit 1 Jahr Mietausfall zzgl. weiterer Kosten. Und auf denen wirst du sitzen bleiben.
Sowas würde ich nur machen, wenn ich weiß, daß ich den worst case abfangen kann.
Natürlich hofft jeder, daß der nie eintrifft, aber gewappnet sollte man sein.
Seh ich hier nicht.