@cschiko, ich glaube du hast dich im Absatz vertan.
Du hattest Paragraph 35 Absatz 1. Punkt 6 geschaut.
Was bei uns zutrifft ist Paragraph 35. Absatz 6:
Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass
So sieht die Lage den etwas anders aus denke ich. Trotzdem soll der Anwalt Freitag drüber schauen und wir haben auch die Gemeinde angeschrieben. Mal schauen was dabei rauskommt.
@11ant, genau das gefällt uns an diesen kleinen Dörfern. Intakte Dorfgemeinschaft, jeder kennt jeden hilft sich gegenseitig und feiert auch mal zusammen.
Wir sind halt keine anonymen Stadtmenschen
Gruß
Andreas