hier ist das Grundstück weit entfernt von spottbillig ops:
Aber wir klären noch ab ob wir das schriftlich bekommen die Bäume einfach entfernen zu können.
Eine Anfrage bei der Stadt hat dies zu tage gebracht:
Das Grundstück liegt innerhalb einer Satzung nach 35 Abs. 6 Baugesetzbuch und ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Vom Grundsatz sind hier die gleichen Genehmigungsvoraussetzungen wie in einem "ungeplanten Innenbereich" gegeben, zusätzlich sind Bauvorhaben, die im Außenbereich errichtet werden nach Paragrph 14 i. Verb. m. Paragraph 15 Bundesnaturschutzgesetzt ausgleichspfichtig. Dafür ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig.
das hat uns am Anfang schon stutzig gemacht, nach einem Telefonat mit dem Kreis wurde aber locker gesagt, kein Problem die können Sie einfach ab Oktober weg machen und müssen kein Ausgleich bezahlen.
Werde meine Frau gleich bitten da eine Email hin zu schicken und um schriftliche Bestätigung bitten, dass dies wirklich so ist.
Wir haben noch nicht mal angefangen zu bauen und an allen Ecken kommen neue Fallstricke
Gruß
Andreas