Maklerkosten umgehen?

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B

Bau.Joe

wir haben nach langer Suche ein schönes Grundstück gefunden. Leider hat sich ein Makler mit eingeschaltet. Er hat das erste Treffen mit dem Besitzer ausgemacht. Zum Treffen kam er dann aber zu spät und wir unterhielten uns schon sehr gut mit dem Besitzer des Grundstücks. Der Makler versuchte dann in das Gespräch einzugreifen. Im Vorfeld hatte ich den Makler gefragt ob beim Preis noch was geht. Er hat dann angeblich mit dem Verkäufer Rücksprache gehalten. Erst auf diese Zusage willigte ich in einen Termin ein. Tja, vor Ort stellte sich heraus er hat noch gar nichts vorgesprochen. Er lies mich dann alles machen.
Am Schluss kam es zu keinem Abschluss. Erst ein paar Tage später rief uns der Besitzer nochmal an und fragte, ob wir uns nochmal ohne Makler treffen wollen. Bei einem guten Gespräch erzählte uns der Besitzer, dass er den Makler auch zum ersten Mal gesehen hatte. Er hat keinen Vertrag bei ihm unterschrieben. Der Makler hat innerhalb der drei Tge noch einen Interessenten zeiht gebracht, und das obwohl wir ja noch wegen dem Preis verhandeln wollten. Der Besitzer hat dann vorgeschlagen, dass wir den Kauf ohne Makler abwickeln.
Tja jetzt wäre meine Frage, geht das? Was müssen wir machen, damit der unsympathische Makler aus dem Geschäft draußen ist?
 
B

Bauexperte

Leider hat sich ein Makler mit eingeschaltet. Er hat das erste Treffen mit dem Besitzer ausgemacht.
Wenn der Makler das 1. Treffen arrangiert hat, hat ihn ja irgendwer ins Boot geholt?

Der Besitzer hat dann vorgeschlagen, dass wir den Kauf ohne Makler abwickeln.
Tja jetzt wäre meine Frage, geht das? Was müssen wir machen, damit der unsympathische Makler aus dem Geschäft draußen ist?
Spontan und aus dem Bauch heraus möchte ich meinen, daß das nicht funzen wird; letztlich hat Dich der Makler ja erst auf das Grundstück aufmerksam gemacht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bau.Joe

Unterschrieben habe ich nichts, aber er hat mir ein Exposé von dem Grundstück geschickt und den Termin mit dem Besitzer ausgemacht.
 
I

Irgendwoabaier

Und damit hat er bereits seine Leistung erbracht - also lässt sich die Maklergebühr wohl nicht mehr vermeiden.

Ärgerlich, aber ärgern lohnt sich nicht.
 
B

Bauexperte

Unterschrieben habe ich nichts, aber er hat mir ein Exposé von dem Grundstück geschickt und den Termin mit dem Besitzer ausgemacht.
Anhand Deines letzten post ist klar, daß der Makler Dir das Grundstück benannt hat und damit ist er berechtigt, eine Maklercourtage zu fordern; eine entsprechende Höhe wird ja im Exposé stehen.

Auch braucht der Grundstücksverkäufer nichts Schriftliches mit dem Makler vereinbart zu haben. Es reicht, wenn er sinngemäß gesagt hat "machen Sie (Makler) mal" ! Der Makler wird wohl kaum so dumm sein, ein Baugrundstück kostenpflichtig zu bewerben, wenn er dazu nicht berechtigt ist.

Und - ganz ehrlich? Egal, wes Geistes Kind der Makler auch immer sein mag, er hat Dir zum Grundstück verholfen und dann steht ihm auch seine Courtage zu.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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