Maklerkosten umgehen?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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P

Payday

der makler kann dir das grundstück doch nur anbieten, weil er den auftrag schon hat. alles andere geht doch gar nicht und würde auch zu keinen vertrag führen. woher hätte der makler sonst wissen können, das das grundstück zum verkauf steht?! woher hätte er die notwendigen daten (zb flurkarte/grundriss usw) bekommen sollen, wenn nicht vom eigentümer?!

dein beispiel ist aber richtig. ich habe aber nirgends gelesen das der threadersteller einen makler beauftragt hat, ein grundstück zu suchen. denn dann ist das geld auch in meinen augen mehr als verdient.

der threadersteller hat aber bei "immo irgendwas" ein inserat gesehen und sich das expose schicken lassen. und dieses expose gibts nur, weil der eigentümer den makler beauftragt hat. und somit steckt der eigentümer mit drin und man kann als potentieller käufer mit den eigentümer zb die teilung der maklercourtage aushandeln.
 
Uwe82

Uwe82

Wenn es so gewesen wäre, zahlt der Verkäufer aber oft auch schon Provision an den Makler. In vielen Regionen nimmt der Makler von Käufer und Verkäufer eine Provision, in Summe oft um die 6%.
 
B

Bau.Joe

Hat sich erledigt. Wir hatten den Zuschlag, hätten auch die Maklerkosten geschluckt. Dann hat der Makler noch einen Kunden angeschleppt, der 20000 Euro mehr zählt für das Grundstück. Die Suche geht also weiter.
 
BauPaar

BauPaar

mein Beileid...

Ich bin ja dafür, dass analog zu Wohnungsvermietun gen auch bei Grundstücks-(Ver-)Kaeufen das Bestellerprinzip zum tragen kommt - ist doch unfair, warum soll ich einen Makler zahlen, wenn ich ihn nicht beauftragt habe?

Wenn der Vk meint, einen Makler einschalten zu müssen, soll er ihn auch bezahlen...
 
F

FrankH

Wenn der Vk meint, einen Makler einschalten zu müssen, soll er ihn auch bezahlen...
Das sehe ich auch so. Wenn ein Kaufinteressent selbst einen Makler mit der Suche beauftragt, dann soll natürlich auch dieser bezahlen, wenn der Makler ihm etwas anbietet, was der extra für ihn gefunden hat. Hat aber bereits ein Verkäufer den Makler beauftragt, einen Käufer zu finden, dann ist die Bezahlung bereits geklärt. Wenn man sich also nur auf eine Anzeige des Maklers als Kaufinteressent meldet, hätte der Verkäufer zu zahlen.
Vielleicht gäbe es dann auch weniger Streit um vermeintlich zu zahlende Maklerleistungen, weil der, der zahlt, dann ja auch einen Vertrag unterschrieben hat.
Wenn ein Verkäufer einen Makler bemüht, kann er die Kosten ja in sein Angebot einpreisen, so wie es in anderen Bereich auch üblich ist. Wenn ich etwas bei ebay, per Zeitungsanzeige oder auf dem Flohmarkt verkaufe, muss ich auch zusehen, dass ich meine Kosten wieder reinbekomme.
 
BauPaar

BauPaar

der eBay- und Mietwohnungsvergleich könnte uns Mut machen - da isses nun auch verboten, die Gebuehren (direkt) an den Kaeufer durchzureichen...
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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