Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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K a t j a

K a t j a

Einfach Bauantrag stellen und los bauen, würde ich sagen. Ich bezweifle, dass jemand vom Bauamt vorbei kommt und die Höhe der Nachbargarage prüft. Selbst wenn, dürfte es für Dich m.E. keine Rolle spielen.
 
W

W.Heisenberg

Mit den Nachbarn werden wir selbstverständlich sprechen. Ab und zu fährt jemand vom Bauamt wohl vorbei - manches liegt ja sogar auf dem Arbeitsweg.

Den Bauantrag werden wir auf jeden Fall frühzeitig stellen.

Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.

Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf und ohne Baulasten gilt prinzipiell der Bebauungsplan und die Landesbauordnung.
 
Y

ypg

Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf
Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn…
Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.
…keiner von denen, die Dir hier geantwortet haben, haben selbst die gleiche Situation gehabt.

Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen?
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht.
Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.
Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.
 
K a t j a

K a t j a

Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.

so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.
Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.

Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.

Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.

Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
 
W

W.Heisenberg

Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.

Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.

Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.

Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
Wieso würde es in meinem Fall teurer werden? Das Bauamt müsste die Sache ja mit dem Nachbarn klären.

Ich hätte doch lediglich den Ärger mit dem zeitlichen Verzug, oder?

Was meinst du genau mit Strafe? Strafe für wen?
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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