Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m
>> Zum 1. Beitrag <<

K a t j a

K a t j a

Einfach Bauantrag stellen und los bauen, würde ich sagen. Ich bezweifle, dass jemand vom Bauamt vorbei kommt und die Höhe der Nachbargarage prüft. Selbst wenn, dürfte es für Dich m.E. keine Rolle spielen.
 
W

W.Heisenberg

Mit den Nachbarn werden wir selbstverständlich sprechen. Ab und zu fährt jemand vom Bauamt wohl vorbei - manches liegt ja sogar auf dem Arbeitsweg.

Den Bauantrag werden wir auf jeden Fall frühzeitig stellen.

Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.

Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf und ohne Baulasten gilt prinzipiell der Bebauungsplan und die Landesbauordnung.
 
Y

ypg

Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf
Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn…
Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.
…keiner von denen, die Dir hier geantwortet haben, haben selbst die gleiche Situation gehabt.

Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen?
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht.
Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.
Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.
 
K a t j a

K a t j a

Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.

so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.
Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.

Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.

Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.

Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
 
W

W.Heisenberg

Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.

Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.

Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.

Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
Wieso würde es in meinem Fall teurer werden? Das Bauamt müsste die Sache ja mit dem Nachbarn klären.

Ich hätte doch lediglich den Ärger mit dem zeitlichen Verzug, oder?

Was meinst du genau mit Strafe? Strafe für wen?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42239 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
2Bauantrag: Wie geht es weiter? 16
3Genehmigung Bauamt 10
4Bauantrag oder Bauanzeige 15
5Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
6Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
7Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag 17
8Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 13
9Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht? 44
10Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
11Garage - Bauantrag - Verwirrung 36
12Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten 1354
13Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
14Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
15Carport Abweichung vom Bauantrag 21
16Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt? 29
17Zeitraum zwischen Einreichung Bauantrag und Einzug in das neue Haus 11

Oben