Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m

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Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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W

W.Heisenberg

Ich habe nun mal bei einem anderen Bauamt angerufen und die Situation geschildert. Der Herr meinte (natürlich mit sämtlichen Disclaimern, da er den Bebauungsplan nicht kennt und das auch nicht seine Liegenschaft ist), dass die Garagenhöhe des Nachbarn für mein Bauvorhaben nicht von belangen sei, so lange keine Baulast auf meinem Flurstück liegt oder der Bebauungsplan etwas anderes vorgibt. Eine "zusätzliche" Abstandsfläche kann nur durch eine Baulast ausgelöst werden. Bei der Prüfung des Bebauungsplan wird nur danach geschaut, welche Konstellation auf meinem Grundstück ist (Bebauungsplan, Landesbauordnung, evtl. Baulasten). ->Wie bekannt, liegt hier keine Baulast vor.

Da das Grundstück bereits gekauft ist, kann ich nichts gegen eine eventuell zu hohe Nachbargarage machen, falls mich der "Sonnenklau" stört. Das Grundstück ist gekauft wie gesehen. Er meinte auch, dass die heute gemessene Wandhöhe auch gerne über 3m sein kann. Entscheidend sei die Referenz. Es kann durchaus sein, dass eine nächstgelegene Straßenmittellinie gut 1m höher sei also die aktuelle Geländeoberfläche. Das kommt wohl nicht selten vor.

Klarheit würde eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag schaffen.

War auf jeden Fall sehr interessant.
Anbei habe ich euch mal die Karte mit den Gebäuden aufgezeichnet.
Flurskizze.jpg
 
11ant

11ant

Du meinst, obwohl die Landesbauordnung mit der Erteilung der Baugenehmigung verletzt wird, wird diese trotzdem erteilt? Da wäre ich nicht so sicher. Du?
Ich sehe hier überhaupt nichts verletzt oder dessen gefährdet, und das macht beim Bauamt ja schließlich kein Praktikant.
Ich habe nun mal bei einem anderen Bauamt angerufen und die Situation geschildert. Der Herr meinte [...], dass die Garagenhöhe des Nachbarn für mein Bauvorhaben nicht von belangen sei, so lange keine Baulast auf meinem Flurstück liegt oder der Bebauungsplan etwas anderes vorgibt. Eine "zusätzliche" Abstandsfläche kann nur durch eine Baulast ausgelöst werden. [...] Klarheit würde eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag schaffen.
Das sagte ich sämtlich bereits. Und auch das:
Bei der Prüfung des Bebauungsplan wird nur danach geschaut, welche Konstellation auf meinem Grundstück ist (Bebauungsplan, Landesbauordnung, evtl. Baulasten). ->Wie bekannt, liegt hier keine Baulast vor. [...] Er meinte auch, dass die heute gemessene Wandhöhe auch gerne über 3m sein kann. Entscheidend sei die Referenz. Es kann durchaus sein, dass eine nächstgelegene Straßenmittellinie gut 1m höher sei also die aktuelle Geländeoberfläche. Das kommt wohl nicht selten vor.
 
C

Costruttrice

Vorweg: Ich habe keine Erfahrung mit einem solchen Fall und auch keine Rechtskenntnis dbzgl.
Ich persönlich würde da überhaupt kein Theater veranstalten, ich würde Bauantrag stellen und fertig.
Du bist nicht verpflichtet, das Nachbargebäude einzumessen oder dem Amt auf die Nase zu binden, dass dir aufgefallen ist, dass…
Bei unserem Bauamt fährt bei stinknormalem Bauantrag auch keiner raus und misst bzw. schaut nach, es sein denn, man beantrag Befreiungen vom Bebauungsplan. Dann schauen die sich die Situation vor Ort ggf. an und dann könnte so etwas direkt an der Grenze natürlich auffallen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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