W
W.Heisenberg
Ich habe nun mal bei einem anderen Bauamt angerufen und die Situation geschildert. Der Herr meinte (natürlich mit sämtlichen Disclaimern, da er den Bebauungsplan nicht kennt und das auch nicht seine Liegenschaft ist), dass die Garagenhöhe des Nachbarn für mein Bauvorhaben nicht von belangen sei, so lange keine Baulast auf meinem Flurstück liegt oder der Bebauungsplan etwas anderes vorgibt. Eine "zusätzliche" Abstandsfläche kann nur durch eine Baulast ausgelöst werden. Bei der Prüfung des Bebauungsplan wird nur danach geschaut, welche Konstellation auf meinem Grundstück ist (Bebauungsplan, Landesbauordnung, evtl. Baulasten). ->Wie bekannt, liegt hier keine Baulast vor.
Da das Grundstück bereits gekauft ist, kann ich nichts gegen eine eventuell zu hohe Nachbargarage machen, falls mich der "Sonnenklau" stört. Das Grundstück ist gekauft wie gesehen. Er meinte auch, dass die heute gemessene Wandhöhe auch gerne über 3m sein kann. Entscheidend sei die Referenz. Es kann durchaus sein, dass eine nächstgelegene Straßenmittellinie gut 1m höher sei also die aktuelle Geländeoberfläche. Das kommt wohl nicht selten vor.
Klarheit würde eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag schaffen.
War auf jeden Fall sehr interessant.
Anbei habe ich euch mal die Karte mit den Gebäuden aufgezeichnet.
Da das Grundstück bereits gekauft ist, kann ich nichts gegen eine eventuell zu hohe Nachbargarage machen, falls mich der "Sonnenklau" stört. Das Grundstück ist gekauft wie gesehen. Er meinte auch, dass die heute gemessene Wandhöhe auch gerne über 3m sein kann. Entscheidend sei die Referenz. Es kann durchaus sein, dass eine nächstgelegene Straßenmittellinie gut 1m höher sei also die aktuelle Geländeoberfläche. Das kommt wohl nicht selten vor.
Klarheit würde eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag schaffen.
War auf jeden Fall sehr interessant.
Anbei habe ich euch mal die Karte mit den Gebäuden aufgezeichnet.