Abstand Doppelhaushälfte Zwerggiebel

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B

Bauexperte

Hallo,

obwohl wir mit mehreren Hausfirmen in der Planung immer mit Zwerggiebeln geplant haben, gibt es jetzt vom Bauamt ein Stopp. Die Nachbarin muß uns genehmigen das wir die Zwerggiebel bauen dürfen, was sie nicht tut. Wir unterschreiten die 3m Grenze. Zählt das überhaupt bei einer Doppelhaushälfte?
Eine Gaube wäre aber möglich bei gleichen Maßen?!
Gibt es da seit diesem Jahr eine Änderung? Ich blick in der Bauordnung nicht durch. Bauland ist NRW
Bei DH-Partnern ist es in der Regel so dass, sofern im Bebauungsplan keine anderen Parameter vermerkt sind, beide Partner sich abstimmen müssen; häufig muß zudem eine wechselseitige „Angrenzerzustimmung“ von beiden Partnern unterschrieben werden. Wenn Du in die textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück schaust (warum btw. haben das Deine Anbieter bisher nicht getan?) wirst Du die genauen Vorgaben zu den verschiedenen Dachaufbauten finden. Bewegst Du Dich innerhalb dieser Vorgaben, kann die Nachbarin der Gaube/Zwerchgiebel nicht widersprechen.

Freundliche Grüße
 
P

perlenmann

Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt. Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt.
Und nach der Reaktion des Bauamtes kommen Dir keine Zweifel?

Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?
Dachgauben sind Dachaufbauten für stehende Fenster, die in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise vor oder auf einer Außenwand errichtet sind => konstruktiver Bestandteil des Daches. Bei Zwerchgiebeln fällt eine Abstandsfläche jeweils in der gegenüberliegenden und seitlichen Richtung an. Damit sind im innerstädtischen Bereich die aufwendigen Dachaufbauten wegen der seitlichen Abstandsflächen so nicht zulässig, sondern nur die echten Gauben als privilegierte Dachaufbauten.


Freundliche Grüße
abstand-dhh-zwerggiebel-22699-1.jpg

abstand-dhh-zwerggiebel-22699-2.jpg
 
P

perlenmann

Sorry, aber was sind stehende Fenster?

Also gab es diesbezüglich keine Bauverordnungsänderung, sondern meine Firma hats verbockt? Ich habe ja aber die Pläne mit Giebel von mir und Firma bestätigt. Wie sieht das aus, was kann ich jetzt von der Firma verlangen? Oder kann die sich da rauslümmeln?
Wie ist der Preisunterschied zwischen einer vergleichbaren Gaube und nem Giebel? Krieg ich Geld zurück, oder müßte die Firma evtl. Mehrkosten selber tragen?

Was ich an der Sache nicht verstehe, es sind doch beides Erhöhungen im Dach wo Fenster drin sind. Warum einmal mit Abstand und bei der Gaube ist es anders?

Wie es Bauamt jetzt sagt, könnten wir die Gaube sogar 1,20m ans Nachbarhaus ran bauen. Bzw 50% vom Dach also 4m breit, macht 2m Abstand. Komme also näher.
Unsere Nachbarin will das nicht wegen Ihrer Solaranlage. Die beschatte ich doch dann dadurch nochmehr.
 
P

perlenmann

Hehe, gerade Anruf bekommen, das wir noch breiter werden passt Ihr nicht. Sie erlaubt den Giebel jetzt doch!

Danke Bauexperte
 
J

Jurki03

Hallo,
wir haben ähnliche Sorge!
Haben eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar hat bereits Gauben beidseitig über die gesamte Länge des Dachs ausgebaut. Abstand zu unserer Hälfte ca. 1m nicht mehr. Das war vor unserer Zeit und der hat wohl auch keine Einverständniserklärung der damaligen Besitzer benötigt... Soweit so gut.
Jetzt wollen wir die gleichen Gauben auf unserem Dach raus ziehen. Nach einem Gespräch mit dem Bauamt, habe ich jetzt Sorge, dass wir die Genehmigung nicht wie gewünscht bekommen. Die Aussage des Bauamt. war, dass wir mindestens 3m Abstand halten müssen, von der Grenze wohlgemerkt. Oder direkt an die Grenze bauen müssten. Also an die Grenze zubauen wäre noch besser für uns, da wir noch mehr Raum gewinnen würden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht ganz. Also entweder ich darf aus Brandschutzverordnung nicht näher ran, dann darf ich doch auch nicht an die Grenze...
Das ganze hat der Beamte aber so schwammig ausgedrückt, das hat uns eigentlich mehr Kopfschmerzen bereitet als geholfen, da er schon angekündigt hat, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wenn eine Hälfte bereits Gauben hat die andere das auch darf. Hat jemand damit jüngst Erfahrungen gemacht? Bzw. wie sieht es aus, wenn die Gauben die Brandschutzkonform gebaut werden?
Wir werden dem Bauamt weiter auf die Pelle rücken, aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich etwas langsam(er)...

Gracias für Beiträge und Erfahrungswerte
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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