B
Bauexperte
Hallo,
Freundliche Grüße
Bei DH-Partnern ist es in der Regel so dass, sofern im Bebauungsplan keine anderen Parameter vermerkt sind, beide Partner sich abstimmen müssen; häufig muß zudem eine wechselseitige „Angrenzerzustimmung“ von beiden Partnern unterschrieben werden. Wenn Du in die textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück schaust (warum btw. haben das Deine Anbieter bisher nicht getan?) wirst Du die genauen Vorgaben zu den verschiedenen Dachaufbauten finden. Bewegst Du Dich innerhalb dieser Vorgaben, kann die Nachbarin der Gaube/Zwerchgiebel nicht widersprechen.obwohl wir mit mehreren Hausfirmen in der Planung immer mit Zwerggiebeln geplant haben, gibt es jetzt vom Bauamt ein Stopp. Die Nachbarin muß uns genehmigen das wir die Zwerggiebel bauen dürfen, was sie nicht tut. Wir unterschreiten die 3m Grenze. Zählt das überhaupt bei einer Doppelhaushälfte?
Eine Gaube wäre aber möglich bei gleichen Maßen?!
Gibt es da seit diesem Jahr eine Änderung? Ich blick in der Bauordnung nicht durch. Bauland ist NRW
Freundliche Grüße