beinhaltet die Kellerregel dass die Grundfläche bei gebauten Keller dann kleiner ausfallen kann ? Falls noch nicht , dann würde das ja bedeuten dass es ja eventuell sogar am Ende auf die gleichen Kosten raus käme . Oder ist das bei den 3/4 schon mit einkalkuliert ?
Verglichen werden die Kosten eines Nutzkellers unter dem gesamten Erdgeschoss (eben entsprechend der zu betrachtenden Bodenplatten-Grundfläche) mit denen der Maßnahmen zur "Kellervermeidung, obwohl das Grundstück ihn verlangt". "Nutzkeller" meint in diesem Sinne einen Nicht-Wohnkeller (ungeachtet ob für irgendetwas außer Abstellen genutzt) einfachsten Standards mit Aufputzelektrik und so. Der Effekt, daß eine Nutzung dieses Kellers zu Wohnzwecken in entsprechendem Maße überirdische Räume einspart / kompensiert, ist zwar zutreffend, steht aber auf einem anderen Blatt. Die Kellerregel beschäftigt sich nur mit der Frage, ob im konkreten Beispiel vereinfacht gesagt "L-Steine statt Kellerräumen" ökonomisch vernünftig oder ein Schildbürgerstreich sind. Obwohl auch ein einfachster Abstellräumekeller mehr als zwei Meter Geschosshöhe hätte, ist der Preisgleichheitseffekt bei zwei Metern Höhenspiel schon zu 100% erfüllt. Anderthalb sind drei Viertel von zwei Metern, daher im Beispiel der entsprechende Wert. Ich kann es selbst immer kaum glauben, wie treffsicher eine so grobe Pauschalschätzung als Vorhersage taugt. Ähnlich treffend kompensiert Wohnkeller 1:1 überirdischen Wohnraum.
Im Sinne Deiner Eingangsfrage ist "die Moral von der Geschichte", daß Du bei anderthalb Metern Höhenspiel unter der Hausgrundfläche gut daran tun wirst, einen Vollkeller zu bauen und gemischt mit Wohn- und Abstellräumen zu nutzen. Ihn (hypothetisch, denn Abstellraum brauchst Du ja auch) nur wohnzunutzen, würde wegen der Belichtung der Räume mit Normalbrüstungsfenstern schon Freigrabungen erfordern, die dann die betroffenen Kellerwohnräume etwas teurer machen würden als ihre oberirdische Einsparung. Daher mein Rat zur gemischten Nutzung. Bei zwei Metern Höhenspiel würden sogar schon "leere" Kellerräume ökonomisch "kostenlos", während bei nur einem Meter schon einen Teilkeller zu rechnen lohnen könnte.
Das Haus so weit "einzugraben", daß Du es teilweise schon wieder "freigraben" müßtest, ist im Prinzip eine ebensolche Schildbürgerei wie es aufzubocken und das Grundstück "auf flach zu frisieren". In welchem Maße es Schachzug oder Unfug ist, das sagt Dir die Kellerregel.