Keine getrennte Kanalisation, aber einleiten von Regenwasser ist für die Grundstücke hier untersagt. Ich wäre aber vorsichtig, denn statt "kann kein" würde ich eher "sollte kein" sagen. Wenn es Vorgabe ist, eine Hebeanlage einzusetzen,ist das bestimmt keine Schikane, sondern sinnvoll. Im Gegensatz zur Rückschlagklappe (die schneller klemmen und verdrecken als man denkt) ist so ein Rohrbogen über die Rückstauebene ein 100%Schutz, der nicht ausfallen kann.