Abwasserrohr an falscher Stelle in Bodenplatte einbetoniert

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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D

DerBjoern

Willst du eine eine vernünftige Lösung oder willst du Vergeltung? Ich glaube eher du willst hier Geld schinden. Viel Spass bei deinem Bauvorhaben...
 
T

tuxedo

Vergeltung klingt so hart... Geld will ich auch nicht schinden. Hatte doch geschrieben dass ich keine Auszahlung möchte. Aber wenn jemand einen Fehler (Fehler passieren, keine Frage) macht der eigentlich im 1000EUR Bereich ist, dann sollte der, der's verbrochen hat doch irgendwie dafür gerade stehen, oder sich zumindest angemessen erkenntlich zeigen.

Der Bauunternehmer macht keine Badezimmerinstallation. Bei dem hört's bei 100er Rohren auf. Also macht's der Installateur. Die "Mehrkosten" für die 50er HT Rohr-Lösung sind fast nicht auf der Rechnung zu erkennen. Ergo würde der Bauunternehmer quasi umsonst aus der Sache raus kommen.

Mein Vorschlag, dass der Bauunternehmer den ca. 4-5m langen Graben für den Anschluss der Wasserleitung an den schon existierenden Mehrspartenanschluss (das kostet den fast nichts, und mich würd's einiges kosten) als "Wiedergutmachung" gräbt, ist nicht gut angekommen :-(

Unverständlich. Denn wenn ich einen Baugutachter kommen lassen würde, der Ausrechnet was es kostet die Leitung nach Plan zu legen (denn so war es beauftragt), dann wird's für den Bauunternehmer teurer.... Ich will das nicht, weil ich dann den Ärger habe, und der Bauunternehmer will das sicherlich auch nicht, weil's teuer wird.




Kann oder will hier niemand was zu den "vermutlichen Kosten" für die Öffnung und das wieder verschließen der Bodenplatte sagen? Oder wollen hier nur alle breit treten dass ich Vergeltung möchte und Geld rausschlagen will?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Unverständlich. Denn wenn ich einen Baugutachter kommen lassen würde, der Ausrechnet was es kostet die Leitung nach Plan zu legen (denn so war es beauftragt), dann wird's für den Bauunternehmer teurer.... Ich will das nicht, weil ich dann den Ärger habe, und der Bauunternehmer will das sicherlich auch nicht, weil's teuer wird.
Das glaube ich nicht, denn dem Bausachverständigen wird schnell klar werden, daß der kleine Mangel in der Ausführung mit geringem Aufwand behoben werden kann. Ein Bausachverständiger ist nicht per sé als Vorwand für Schadensersatzforderungen zu sehen, sondern als eine Art Mediator, daß Dein BV im Rahmen der technisch und kfm. vertraglich geregelten Leistungen erstellt wird !

Kann oder will hier niemand was zu den "vermutlichen Kosten" für die Öffnung und das wieder verschließen der Bodenplatte sagen? Oder wollen hier nur alle breit treten dass ich Vergeltung möchte und Geld rausschlagen will?
Es tut mir leid, aber es liest sich tatsächlich so, daß Du einen "hypothetischen Wert" - wobei ich btw. überhaupt nicht verstehe, daß Deine Verkäufer in diese Richtung argumentieren. Haben sie eine alte Rechnung mit dem BU offen und Du kommst ihnen gerade richtig? - in reale Sachleistungen (Gutschrift) umwandeln willst. Ich kann Deinen BU gut verstehen und frage mich wirklich, ob Du weißt, was Du Dir mit diesem uneinsichtigen Argumentieren einhandelst? Was, wenn im Laufe des BV ein "echter" Mangel auftritt, welcher sich nicht durch eine Ersatzmaßnahme aufheben läßt?

Niemand kann über Wasser laufen; ich nehme an, Du auch nicht. Richtig ist auch, daß Fehler am Bau entstehen - Menschen unterlaufen Fehler. Dein Installateur hat Dir eine Lösung vorgeschlagen, deren Kosten Dein BU trägt. Spielt es dabei wirklich eine Rolle, wie hoch die Kosten für den BU ausfallen? Ich denke doch, daß die mängelfreie Übergabe Dir wichtiger sein sollte ? Mit Kanonen auf Spatzen schießen, war noch nie zielführend

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

tuxedo

Moin,

Ich könnte deine Argumentation mit dem "Kanonen auf Spatzen schießen" nachvollziehen, wenn es hier nicht um 44.000EUR für "ein bisschen Erdarbeiten plus 'einfache' Bodenplatte" gehen würde. Wenn es jetzt ein 5000EUR Bodenplatten-Projekt gewesen wäre, dann würde ich bei 1000EUR nicht groß rummachen.

Der BU hatte nur zwei Aufgaben:

* Erdreich für die Bodenplatte aushaben
* Abwasserleitungen platzieren und Bodenplatte betonieren

Und eine hat er "verbockt" und will sich jetzt, so finde ich, elegant aus der Affäre schleichen.

Es tut mir leid, aber es liest sich tatsächlich so, daß Du einen "hypothetischen Wert" - wobei ich btw. überhaupt nicht verstehe, daß Deine Verkäufer in diese Richtung argumentieren.Haben sie eine alte Rechnung mit dem BU offen und Du kommst ihnen gerade richtig? - in reale Sachleistungen (Gutschrift) umwandeln willst.
Nein, nicht Verkäufer. Hatte mit dem Zimmermeister der Holzhausbaufirma, welcher die technische Leitung der Hausbauprojekte macht gesprochen. Ich kennen den mittlerweile recht gut. Eine "offene" Rechnung haben die mit dem BU auch nicht. Die auch auch ganz "perplex" dass der BU sich jetzt so anstellt. Bisher war er immer zu Kompromissen etc. bereit.

Die Hausbaufirma hatte da auch keinen Finger darauf. Die haben nur die Pläne für Bodenplatte und Leitungen erstellt und wir haben den Vertrag für die Bodenplatte mit dem BU direkt geschlossen.

Ich kann Deinen BU gut verstehen und frage mich wirklich, ob Du weißt, was Du Dir mit diesem uneinsichtigen Argumentieren einhandelst? Was, wenn im Laufe des BV ein "echter" Mangel auftritt, welcher sich nicht durch eine Ersatzmaßnahme aufheben läßt?
Alles andere wird von anderen Firmen erledigt. Wenn das mit dem BU jetzt in den weiteren Gesprächen total schief geht: Bitte. Ich brauch den nicht mehr.
Abermittlerweile habe ich eine Vermutung war der BU so negativ gestimmt ist: Er hatte eine Fixpreis-Angebot gemacht. Und wider aller Erwartungen, war der Erdaushub wegen vielen Steinen (die es nur bei uns zu geben scheint, auf dem Nachbargrundstück gabs nichts dergleichen) schwieriger, weshalb er vllt. darauf gelegt hat. Aber da bin ich ja nicht dran schuld.

Niemand kann über Wasser laufen; ich nehme an, Du auch nicht. Richtig ist auch, daß Fehler am Bau entstehen - Menschen unterlaufen Fehler. Dein Installateur hat Dir eine Lösung vorgeschlagen, deren Kosten Dein BU trägt. Spielt es dabei wirklich eine Rolle, wie hoch die Kosten für den BU ausfallen?
Nö, Jesus kann das vielleicht. Aber sonst wüsste ich niemanden. Klar, "nobody's perfect". Wenn man Fehler macht, dann steht man normalerweise dafür auch angemessen gerade.
Was ich halt nicht wirklich einsehe: Der BU macht einen Fehler. Gut. Der Installateur findet eine brauchbare Ersatz-Lösung mit der ich leben könnte. Auch gut. Der "Mehraufwand" ist für den Installateur fast nicht spürbar. Ob das Rohr jetzt 10cm lang ist und mehr oder weniger direkt in den 100er Abfluss mündet, oder 250cm lang ist und dann in einen 100er Abfluss mündet... Das spielt eigentlich keine Rolle und wird auch der Rechnung des Installateurs auch nicht wirklich spürbar sein. Ergo: 0-Kosten für den BU, trotz eines eigentlich gravierenden Fehlers.

Wo hat der BU jetzt seinen Fehler versucht gut zu machen? Klar, Problem behoben, mit dem Ergebnis kann man leben. Die Höhe der Kosten ist mir eigentlich egal. Es geht mir darum dass der BU den Fehler einsieht und irgendwie dafür gerade steht. Die Betonung liegt auf "irgendwie".
Wenn er sich aber so wie aktuell quer stellt, dann riecht das für mich nach "sich mit 0-Kosten aus der Affäre ziehen", und das wäre für mich ein Zeichen diesen BU nicht mehr zu beauftragen und auch nicht weiter zu empfehlen.


Deshalb meine Frage hier nach den theoretischen Kosten für das Öffnen und wieder verschließen der Bodenplatte. Nur weil es glücklicherweise eine kostengünstigere Lösung gibt, heisst das nämlich noch lange nicht, dass der theoretische Streitwert auf das Nutzen eines zufällig in der Nähe liegenden weiteren Abflussrohres reduziert werden kann.

Nochmal: Auch wenn das Öffnen und Schließen der Bodenplatte tatsächlich 1000EUR kosten würde: Mir ist der Betrag egal. Ich würde damit nur gegenüber dem BU argumentieren wollen dass der BU mir ja ein wenig entgegen kommen kann und als "Wiedergutmachung" mir vor'm Haus den Graben gräbt, was ihn auch deutlich billiger käme, als wenn ich das Öffnen und Schließen der Bodenplatte "durchdrücken" würde (was ich ja auch nicht will).
 
B

Bauexperte

Hallo,

das

Ich könnte deine Argumentation mit dem "Kanonen auf Spatzen schießen" nachvollziehen, wenn es hier nicht um 44.000EUR für "ein bisschen Erdarbeiten plus 'einfache' Bodenplatte" gehen würde. Wenn es jetzt ein 5000EUR Bodenplatten-Projekt gewesen wäre, dann würde ich bei 1000EUR nicht groß rummachen.
verstehe ich nicht, denn es korrespondiert imho nicht mit dieser Aussage:

Der BU hatte nur zwei Aufgaben:

* Erdreich für die Bodenplatte aushaben
* Abwasserleitungen platzieren und Bodenplatte betonieren

Und eine hat er "verbockt" und will sich jetzt, so finde ich, elegant aus der Affäre schleichen.

Abermittlerweile habe ich eine Vermutung war der BU so negativ gestimmt ist: Er hatte eine Fixpreis-Angebot gemacht. Und wider aller Erwartungen, war der Erdaushub wegen vielen Steinen (die es nur bei uns zu geben scheint, auf dem Nachbargrundstück gabs nichts dergleichen) schwieriger, weshalb er vllt. darauf gelegt hat. Aber da bin ich ja nicht dran schuld.
Waren dem BU die Bodenverhältnisse bekannt oder nicht? Und wie setzen sich die TEUR 44 zusammen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

tuxedo

Es mussten ca. 300cbm Erde ausgehoben werden (leichte Hanglage). Das ganze ist in einem Neubaugebiet. Bei den direkten Nachbarn wurde ebenfalls nur eine Bodenplatte gesetzt. Dort waren keine größeren Steine zu Tage getreten. Aushub war dort in etwa vergleichbar. Also ist der BU davon ausgegangen dass es bei uns ähnlich laufen wird. Aushub lief bei beiden Grundstücken über den gleichen Subunternehmer.

Durch die leichte Hanglage musste die Bodenplatte an einem Eck etwas stärker "unterfüttert" werden. Sonst wäre unter der Bodenplatte an dieser Ecke 30-40cm Luft gewesen.

Dazu kamen noch Einschotterung für die Einfahrt der Doppelgarage plus Terrasse, sowie das setzen von einer kleinen, ca. 8m langen Mauer mit kurzen L-Steinen.

Hatte zwei unabhängige Angebote für die Arbeiten eingeholt. Beide lagen nur ca. 2k EUR auseinander. Andere Nachbarn lagen preislich in ähnlichen Regionen. Von daher gehe ich davon aus, dass der Preis für die Arbeiten soweit angemessen ist. Aber die Preise sollen ja je nach Bundesland und Region unterschiedlich sein. In BadenWürttemberg, so habe ich mir sagen lassen, sei das alles etwas teurer als in Norddeutschland.

Waren dem BU die Bodenverhältnisse bekannt oder nicht? Und wie setzen sich die TEUR 44 zusammen?
Prinzipiell waren die Bodenverhältnisse also bekannt, weswegen die Firma von sich aus ein Festpreis-Angebot abgegeben hat. Aber der Teufel steckt eben manchmal im Detail ...
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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