Abwasserrohr an falscher Stelle in Bodenplatte einbetoniert

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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T

tuxedo

Sicher könnte der BU auch kompromissbereit sein, aber ich denke das hast Du dir verspielt?!
Ich hab mit dem BU noch nicht mehr geredet als dass ich mit ihm einen Termin zur Klärung ausgemacht habe, zu dem er nicht erschienen ist. Ich hab ihm noch nicht mal meinen Vorschlag unterbreiten können. Ich weiß nur vom Zimmermeister dass er sich gerade irgendwie seltsam verhält. That's it.

Ich glaube dein Denkfehler ist, das Du Anrecht auf die Differenz der Kosten hast zwischen 50er Rohr und Fundament stemmen. Du hast ein Anrecht auf die Notlösung und vielleicht auch die geplante Lösung.
Ich hab noch gar keinen Denkfehler. Ich rufe in Erinnerung: Ich wollte lediglich wissen was das aufstemmen, anschließen des darunterliegenden Rohres und wieder verschließen kosten "könnte", damit ich, wenn ich den BU mal zu einem Termin bewegt bekomme, eine Basis für eine Diskussion "hätte". Und in dieser Diskussion "könnte" ich dann argumentieren, dass der Versorgungsgraben preislich aller Voraussicht nach in der Mitte liegt, und sowohl für ihn, als auch für mich ein guter Kompromiss sein könnte.
Aber stattdessen bekomme ich hier Seitenweise Belehrungsversuche ...

Bin zwar kein Anwalt, aber das wichtigste ist das die Funktion gewährleistet ist!
Korrekt. Und das wird auch der Fall sein (erledigt der Installateur). Nur wenn der BU bei mir weiterhin einen guten Ruf haben möchte (bisher war ja auch alles zur vollen Zufriedenheit erledigt und umgesetzt, außer dieser einen Panne), dann wäre es toll, wenn er sich ein wenig kulant zeigt.

Das steht auf einem anderen Blatt, läßt sich aber auch nicht erzwingen.
Nein, eine Kulanzleistung lässt sich nicht erzwingen. Will ich auch nicht.

Ich wollte hier doch nur eine Bestätigung der Schätzung für die Kosten einer Öffnung der Bodenplatte. Was ich dann damit mache, und wohin mich das bringt: Ja, da kann man darauf hinweisen und das ganze kurz hinterfragen. Find ich okay und auch sinnvoll. Was ich dann daraus mache: Wieder mal mein Bier...
Stattdessen gibt's hier jetzt Seite um Seite um Belehrungsversuche...

Mal ungeachtet dessen wie das ganze weiter läuft und ob das richtig oder falsch, oder schlichtweg doof ist: Ist es so schwer auf eine relativ einfache Frage eine Antwort zu geben? Zur Not würde ein "kann man absolut nicht schätzen, nicht mal ansatzweise grob." reichen. Aber das "drum rum" geht mir ehrlich gesagt ein klein wenig auf den Zeiger.
 
P

perlenmann

Aber stattdessen bekomme ich hier Seitenweise Belehrungsversuche ...
Und woran könnte das liegen?

Aber gut, du willst nen Preis hören? Deine 1000€ hauen hin! Sach ich jetzt mal so! Und was hilft Dir das?
Du wirst nicht drum rum kommen, jemand dafür zu bezahlen um eine Verwertbare Aussage über die Kosten zu bekommen!
 
S

SuseB

Und was wenn die Abwasser Rohre zu tief gesetzt wurden?

Unser Bauleiter sagte das ist unser Problem
 
V

Voki1

Ich drücke mir selber die Daumen, dass wir nie ein Vertragsverhältnis miteinander eingehen (aus Versehen). Im Grunde hast Du mit Deinen Argumenten ganz überwiegend recht. Sachlich betrachtet. Aber es gibt auch eine Komponente darüber hinaus, dann wird es engstirnig. Und gerade diese Engstirnigkeit wird Dir in der weiteren Bauphase möglicherweise im Wege stehen, denn es wird ziemlich sicher nicht die einzige Störung sein, die Dein Bauvorhaben begleiten wird.

Eines ist zudem als relativ sicher anzunehmen: die lieben Leute auf dem Bau kennen sich häufig ziemlich gut und das Theater dürfte sich (in Windeseile) herumsprechen. Und das wird kein Vorteil sein, jedenfalls nicht unter dem Strich.

Wenn er vermutlich schon Verlust gemacht hat und dann eine probate und gute Lösung für den Fehler anbietet, dann ist doch alles tutti. Warum hier die Keule schwingen und wie ein Neandertaler herum grummeln?

Ich kann Dir nur empfehlen, dass Du Dir zugängliche Kommentare zu § 635 Baugesetzbuch durchliest und zu verstehen versuchst, dass nicht Du dem Unternehmer die Art und Weise der Mängelbeseitigung diktieren kannst, sondern dieser das Wahlrecht ganz allein hat. Daneben wird es eng für Dich, wenn die Nacherfüllung gut ausreicht, damit der ursprüngliche Zweck erfüllt werden wird, Du aber dennoch eine Art von "... Du musst bezahlen, weil es nicht so ist, wie es in der Zeichnung steht.." durchsetzen möchtest.

Es würde mich freuen, wenn ich hier den Ausgang einer solchen Auseinandersetzung lesen darf.
 
S

SuseB

Dann könnt ihr mir jetzt helfen?

Bei uns wurde beim Termin des Hauswasser Anschluss festgestellt das die Abwasserrohre 20cm zu tief sind. Selbstverständlich wurde sofort eine Hebeanlage angeboten.
DIN Reaktion des Bauleiters, das ist unser Problem.
Im März mussten wir einen Bauantrag nachstellen weil die Bodenplatte 18 cm höher ist wie eingereicht. Wir wissen nicht mehr weiter.
Angeblich hätten wir nachmessen müssen an dem Tag wo verlegt und gegossen wurde
 
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