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Ich denke, im Bereich Elektro und Netzwerk wird an keinem Punkt mehr (und später tränenreicher) aneinander vorbeigeredet als bei der fälschlichen Gleichsetzung von Leerrohren mit Schutzrohren.Wechselfähigkeit war nur mündlich vereinbart, steht aber nicht im Vertrag.
Durchgehend verlegt man die Kabel. Bei den Rohren ist eben dem jeweiligen Zweck entsprechend zu unterscheiden, ob es Schutzrohre oder echte Leerrohre sind: Schutzrohre entsprechend den Jetztkabeln um diese herum und deren Verlauf folgend ggf. durchgehend; Leerrohre zum Nachziehen der Irgendwannkabel sinnigerweise an den tückischsten Richtungswechselstellen durch geeignete Revisionsmöglichkeiten "unterbrochen". Aber auf Deine Ursprungsfrage zurückkommend: gegen Nennweitenänderungen an Übergängen von Zweigen auf Äste bzw. von Ästen auf Stämme oder umgekehrt sehe ich nichts einzuwenden; und selbstverständlich "verbindet" man diese Abzweigungen primär unter dem Aspekt der Dichtigkeit gegen den abzuwehrenden Eindrang der Estrichmasse (bzw. des Aufbetons der "Filigrandecke"). Der Handwerker hat also gleichzeitig sowohl im Hinblick auf die geforderten Schutzrohre alles korrekt erledigt - aber das mündliche Versprechen der Eignung der Schutzrohre als Leerrohre gebrochen. Allerdings nicht im Sinne einer böswilligen Lüge, sondern hinsichtlich des Verwechselns / Nichtunterscheidens von Leer- und Schutzrohren könnte man ganze Berufsschuljahrgänge mehr oder weniger geschlossen auf den Mond schießen. Aber die Bauherren sind da keinen Deut besser.Sind solche "Weichen" denn üblich oder verlegt man normalerweise von Dose bis Patchpanel nur ein durchgehendes Rohr?