Änderung der Optik zwecks Mängelvermeidung

4,90 Stern(e) 7 Votes
K

kinderpingui

Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage in dieser Rubrik hier richtig bin und konnte auch sonst weder hier noch in weiteren Foren Beiträge zu meinem konkreten Anliegen finden.
Mir geht es in dem Beitrag hier weniger, um Ratschläge, wie man den beschriebenen Mangel beheben kann, als um eine Aussage darüber ob unser GÜ rechtlich einfach so vorgehen kann:

Wir bauen mit einem lokalen GÜ, der 25 Jahre am Markt ist und wir sind nach wie vor auch sehr zufrieden mit unserer Wahl. Seit nun mehreren Jahren, insbesondere seit dem die Firma monolitisch baut, hat sie bei Flachdachbauten häufig das Problem, dass Risse am Außenputz im Bereich des Übergangs von Mauerwerk, Filigrandecke und Attika entstehen. Seit dem versuchen sie stetig, leider vergeblich, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Folgende Parameter zum Bau im Bereich der Attika:

Mauerwerk: 36,5er Poroton T9
Filigrandecke: 22 cm dick, nach außen 120mm Dämmung (Poroton Deckenrandschalen)
Attika: 1 36,5er Porotonstein T9, darauf Poroton U-Schale, die mit Beton gefüllt werden und ca. 1 m entfernt von jeder Hausecke mit Eisen in den Filigrandecken verankert sind.
Außenputz im Bereich der Attiika doppelt mit Gewebe armiert

So war die Planung bislang. Als Ursache wird seitens des GÜ angenommen, dass sich die Decken im ersten Jahr noch setzen (leicht nach unten durchbiegen/durchhängen) und dass sich dadurch die Ecken der Decken im Bereich der Attika leicht nach oben bewegen, was dann zu Rissen im Außenputz führt. Wurden die Risse nach einem Jahr behoben, sei dieses Phänomen nicht mehr aufgetreten.
Es wurden schon verschiedene Maßnahmen vorgenommen. Mehr Armierung, breiterer Stein als Attika mit mehr Beton verfüllt, für mehr Last auf den Decken, damit sich die Decke an den Außenbereich nicht "aufstellt". Alles führt bislang nicht zum Erfolg.

Deswegen ist jetzt geplant WDVS in einer Stärke von 40mm im Bereich der Attika nach unten bis ca. 20 cm über den Übergang Mauerwerk zu Filigrandecke zu kleben (siehe Foto). Neben der Tatsache, dass das einfach fürchterlich aussieht, fragen wir uns, ob das Problem damit behoben ist und haben diese Verfahrensweise abgelehnt. Im Gegenzug haben wir vorgeschlagen, ob man das Haus nicht erst ein Jahr später verputzen könne, wenn das Problem angeblich nach einem Jahr nicht mehr auftritt.

Folgende Möglichkeiten liegen uns jetzt vor
1. wir lassen es beim ursprünglichen Plan müssen aber unterzeichnen, dass Risse aus der Gewährleistung genommen werden, weil man ja um das Problem weiß und wir den Lösungsvorschlag nicht annehmen möchten
2. hässliche WDVS Variante
3. Wir nehmen das Gewerk aus dem Vertrag raus und vergeben den Außenputz nächstes Jahr in Eigenregie

Wir sind mit keiner Lösung so richtig zufrieden und hätten am liebsten die Variante 1, aber ohne die Ausschlussklausel. Also das alles bleibt wie es im Vertrag vereinbart war. Kann der GÜ uns eine solche Klausel überhaupt aufzwingen? Ist das rechtens, wenn das Haus einen solche optische Veränderung erfährt (wir hätten niemals als Flachdach gebaut, wenn eine solche Optik von Anfang an bekannt gewesen wäre)?

Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt, falls sich der Beitrag im falschen Unterforum befindet.
aenderung-der-optik-zwecks-maengelvermeidung-482061-1.png
 
K

kinderpingui

Aber wir haben ja letztes Jahr einen Vertrag unterschrieben, der das nicht vorsah, das hätte ich vlt mal schreiben müssen :rolleyes: wir sind kurz vorm Einzug. Der Außenputz soll jetzt bald kommen...
 
K

knalltüte

...Wir bauen mit einem lokalen GÜ, der 25 Jahre am Markt ist und wir sind nach wie vor auch sehr zufrieden mit unserer Wahl. Seit nun mehreren Jahren, insbesondere seit dem die Firma monolitisch baut, hat sie bei Flachdachbauten häufig das Problem, dass Risse am Außenputz im Bereich des Übergangs von Mauerwerk, Filigrandecke und Attika entstehen. Seit dem versuchen sie stetig, leider vergeblich, dieses Problem in den Griff zu bekommen.
...
So war die Planung bislang. Als Ursache wird seitens des GÜ angenommen, dass sich die Decken im ersten Jahr noch setzen (leicht nach unten durchbiegen/durchhängen) und dass sich dadurch die Ecken der Decken im Bereich der Attika leicht nach oben bewegen, was dann zu Rissen im Außenputz führt. Wurden die Risse nach einem Jahr behoben, sei dieses Phänomen nicht mehr aufgetreten.
Es wurden schon verschiedene Maßnahmen vorgenommen. Mehr Armierung, breiterer Stein als Attika mit mehr Beton verfüllt, für mehr Last auf den Decken, damit sich die Decke an den Außenbereich nicht "aufstellt". Alles führt bislang nicht zum Erfolg.

Deswegen ist jetzt geplant WDVS in einer Stärke von 40mm im Bereich der Attika nach unten bis ca. 20 cm über den Übergang Mauerwerk zu Filigrandecke zu kleben (siehe Foto). Neben der Tatsache, dass das einfach fürchterlich aussieht, fragen wir uns, ob das Problem damit behoben ist und haben diese Verfahrensweise abgelehnt. Im Gegenzug haben wir vorgeschlagen, ob man das Haus nicht erst ein Jahr später verputzen könne, wenn das Problem angeblich nach einem Jahr nicht mehr auftritt.
leider kann ich dir keine Infos zur rechtlichen Möglichkeiten geben :rolleyes:

Möchte aber anmerken das ein GU der seit Jahren so baut sich doch mal fachlichen Rat einholen sollte um das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Ich könnte so Jemanden vermitteln :D

Das 40mm starke WDVS möchte er also dann so "bei Mondschein besprechen" das dieses den zu erwartenden Riss gefälligst unter sich verdeckt?
Das WDVS wird meiner Meinung nach aber entweder oben oder unten "kleben" bleiben und sich der Riss dann am Rand des WDVS offenbaren. Es sei denn die "Besprechung" durch den GU war zuvor erfolgreich o_O

Ich finde die Optik des aufgesetzten WDVS übrigens nicht fürchterlich - aber wie immer im Leben ist so was Geschmackssache:p
 
K

kinderpingui

Hatten jetzt unser persönliches Gespräch mit der Firma. Der Termin war meines Erachtens nach lösungsorientiert und auch im Interesse beider fair.

Es wurden folgende Möglichkeiten besprochen:
1. Das angesprochene WDVS, was sie selbst für unser Haus optisch nicht schön finden und deshalb nur ungern machen wollen.
2. Es so umsetzen, wie geplant mit dem Risiko für uns, aufgrund der bereits angesprochenen Klausel. Die Firma sagt halt verständlicherweise, dass sie es baulich so nicht umsetzen wollen im Wissen, dass es zu Problemen führen kann. Sie hätten auch ein ungutes Bauchgefühl mit dieser Klausel und wollten uns das Risiko auch nicht übertragen, sondern sind an einer Lösung für das Problem auch für zukünftigen Bauten interessiert.
3. Gewerk aus Vertrag rausnehmen und wir gehen es mit eigener Vergabe an (macht es in meinen Augen auch nicht besser)
4. Es wird jetzt zeitnah nur der Grundputz gemacht. Man stellt dann in den nächsten 1-3 Jahren fest, ob sich Risse bilden und dann wird erst der Oberputz und Anstrich gemacht und damit möglicherweise entstandene Risse ausgeglichen. Nachteil: Wir hätten die Mehrkosten für doppelt Gerüstaufstellen und zweimal abkleben, sowie die marktüblichen Preissteigerungen...
Vorteile: Rundherum um uns wird in den nächsten 2 Jahren noch gebaut (möglicher Dreck wäre damit noch nicht auf dem Oberputz). Weiterhin würde es trotzdem komplett über unseren Generalübernehmer laufen und wir hätten erst ab Erstellung des Oberputzes in 1 - 3 Jahren dann die Gewährleistung von 5 Jahren für den Putz.

Unsere Tendenz geht stark zu Variante 4. Sowohl unsere, als auch die der Baufirma. Gibt es aus eurer Sicht etwas, was hier zu Problemen führen könnte oder was wir bedenken sollten?

Noch zur Info: Unser Generalübernehmern hat bereits mehrere Gutachter und verschiedene Fachleute in der Sache eingeschaltet. Bislang findet keiner eine Lösung ohne Umwege für das Problem. Nach deren Angaben ist unsere Firma auch nicht alleine mit dem Problem. Es scheint wohl weitverbreitet seit dem ganzen KfW-Bauen. Wir werden jetzt mal vordringlich die Augen in verschiedenen Neubaugebieten aufhalten.
 
11ant

11ant

Ich würde ja gerne helfen, verstehe aber das gesamte Problem nicht: der Bildausschnitt verschweigt (aufgrund welcher Geheimnisse überhaupt ?) mehr als er zeigt, ist in der Maßstäblichkeit und Perspektive schwer einzuordnen und läßt keine Problemstelle erkennen, sowie ist auch nicht erläutert. Das kleine Bißchen was man sieht, sieht tadellos aus. Im Text ist die Rede von Putz, der noch folgen soll - das Bild macht allerdings den Eindruck von abschließend fertiggestelltem Oberputz. Ich stehe komplett auf dem Schlauch, welches Problem da gezeigt sein soll(te).
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3773 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Änderung der Optik zwecks Mängelvermeidung
Nr.ErgebnisBeiträge
117,5 Poroton + 16 WDVS oder 36,5 Porenbeton 20
2Gleicher Preis: Kfw55 mit Poroton monol. ODER Kfw40 mit Poroton WDVS? 31
3Schallproblem: Lärm kommt durch Mauerwerk - durch den Außenputz? 20
4Keller aus WU Beton oder Poroton? 17
5Poroton oder Kalk Sand Stein 43
6Poroton S9 oder T9 Erfahrungen 25
7Einschaliges Mauerwerk vs. Zweischaliges mit WDVS 20
8Einfamilienhaus - Richtige Wahl Poroton? 39
9Außenputz verläuft, Fensterbänke zu kurz, Dichtheit WDVS 63
10Poroton Ziegel Innenwand hat schwarze Flecken - Schimmel / Brand? 10
11Poroton T14 oder Porenbeton Klimanorm PP2 11
12Welche Bauträger bauen mit POROTON in SH 55
13Poroton 36.5 oder 42.5 Perlit oder MW 28
14Porenbeton oder Poroton für Einfamilienhaus 19
15Außenwände Mauern 24cm Hochlochziegel: wdvs oder poroton T7? 29
16T8 Poroton nur wesentlich besser als T12 bei Heizkosten? 14
17Statik - Haus mit Keller wegen Dämmung Poroton Steine verschieben 11
18Poroton T12 Steine Außenwand 18
19Dämmung sinnvoll bei Poroton Ziegel? 19
20Poroton (36,5 cm) versus Blähtonmassivwand (41 cm) 74

Oben