Flur hat immer Gemeinschaftseigentum zu sein. Garten ist wie Garage o.ä. zu sehen, aber der Allgemeinflur gehört zur Allgemeinheit. Den braucht niemand für sich allein beanspruchen. Als Bank würde ich dem, genauso wie als Miteigentümer (aber da wiederhole ich mich), niemals zustimmen.
Es gibt keinen Grund für ein alleiniges Sondernutzungsrecht. Alleine schon, um eine einheitliches Bild zu gewährleisten.