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nordanney
Völlig egal, welchen Wert Flur und Nische haben. Es geht darum, dass der Eigentümer ein alleiniges Nutzungsrecht haben möchte. Und das sollte kein Miteigentümer und keine Bank mitmachen.Es wird ja nicht das Eigentumverschoben sondernm das NUTZUNGSRECHT. Welchen Nutzungswert hätte eine 5 qmtr Nische (?)
Tja, Eure Bank scheint ja ähnlich zu denken - also ist meine Bankeinschätzung ja nicht ganz verkehrt.du hast schon mal nichts zu bestimmen^^ jedem das seine.
Und wenn die Fläche eh keinen Wert hat, braucht der Antragsteller sich ja nicht darüber ärgern, wenn seinem Wunsch nicht nachgekommen wird. Es ändert sich ja nichts für ihn.
Und um einfach noch einmal auf Deine Frage vom Eingangspost zurückzukommen. Ja, die Bank darf (und sollte) sich quer stellen.