Wir sind auch in Bayern und unser Architekt meinte, dass er in unserem Landkreis nicht an eine schnellere Bearbeitung durch die neue Regelung glaubt. Durch Mitarbeitermangel im LRA und eine Antragsflut ist die Strategie der letzten 2 Jahre auch schon gewesen, 6 Monate nach Antragstellung, also zum bisherigen Fristablauf, (unnötige) Nachfragen zu stellen, womit die Frist von Neuem beginnt. Daran dürfte sich auch in naher Zukunft nichts ändern.
Das ist doch gefährliches Halbwissen!
Die Änderung der Baugenehmigung hier in Bayern nennt sich Gehnemigungsfiktion und läuft m. W. n. wie folgt ab:
1. Einreichung des Bauantrages
2. Das Bauamt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.
3.1. Sind diese vollständig, läuft eine drei monatige Frist. Ist diese verstrichen, ist das Bauvorhaben automatisch genehmigt.
3.2. Sind diese unvollständig, fordert das Bauamt zum Nachreichen von Unterlagen auf. Diese Zeit hat aufschiebende Wirkung. Die Frist beginnt erst, wenn der Antrag komplett vollständig ist.
4. Nach Vollständigkeit/Prüfbarkeit beginnt die drei monatige Frist. Das Bauvorhaben wird dann automatisch genehmigt.
Kurzes persönliches Praxisbeispiel:
Unser Bauantrag ging Ende August im Bauamt ein. Das Bauamt forderte uns auf, sechs unvollständige/unklare Punkte nachzureichen. Dem kamen wir über den Architekten nach. Das Bauamt betrachtete dann fünf Punkte als erledigt, den sechsten aber nach wie vor als fehlerhaft. Ich habe dann den Architekten gebeten, direkt dort anzurufen. Es stellte sich heraus, dass das Bauamt selbst (oha!) einen Fehler gemacht hatte. Mir wurde mitgeteilt, dass unser Bauantrag vollständig ist und das "Fiktionsdatum" der ersten Nachbesserung (irgendwann Ende September) zählt. Unser Bauantrag würde somit zum xx.12.2021 automatisch genehmigt. Hier ergeht dann ein Bescheid.
Die Horrorstories "6 Monate nach Antragstellung kommen unnötige Nachfragen, damit die Frist neu beginnt" sind doch 2021 nur noch Hoax.