Allianz Baufinanzierung Erfahrungen - Wer hat Allianz finanziert?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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H

hase8189

vielen dank für eure antworten.
könnt ihr mir noch sagen wann
a) die tilgungsfreie Zeit
b) Bereitstellungszins freie zeit beginnt?
ab vertragsunterzeichnung?
ab der 1. Auszahlung?
ab vollauszahlung?
danke
 
C

Caspar2020

a) die tilgungsfreie Zeit
b) Bereitstellungszins freie zeit beginnt?
Ich nehme an du meinst nicht ein möglichen KFW Baustein, dann ist die tilgungsfreie Zeit bis zur Vollauszahlung.

Die Bereitstellungszins freie zeit beginnt beim nicht KfW Baustein nach der 14-tätigen Widerrufsfrist.
 
M

Malz1902

Tilgungsbeginn 1 Jahr nach Vollauszahlung
Bereitstellungszins nach 9 Monaten auf den nicht abgebuchten Betrag

Haben heute die erste Auszahlung beantragt

Haben Anfang Januar das Darlehen unterschrieben.
 
Y

yellow_ms

ich muss diesen Thread mal aus der Versenkung holen. Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit dem tilgungfreien Jahr bei der Allianz? Wir haben sehr gute Konditionen für 20 Jahre vorliegen, aber was das tilgungsfreie Jahr angeht, bin ich nicht überzeugt, dass die mir vorliegende Erklärung korrekt ist und das hindert uns natürlich an der Unterschrift.

Aussage Allianz: auf jede abgerufene Rate hat man ein Jahr Tilgungsfreiheit. D.h. die Tilgung würde zeitversetzt nach und nach einsetzen, bis man ein Jahr nach Abruf der letzten Rate die volle Tilgungshöhe erreicht hätte.

Im letzten Beitrag ist die Rede von einem Jahr Tilgungsfreiheit nach Vollabruf. Demnach müsste ich keine Tilgungsfreiheit abschließen, wenn ich den "Standard": Tilgungsbeginn in voller Höhe im Monat nach Vollauszahlung erreichen möchte.
 
M

Mastermind1

ich muss diesen Thread mal aus der Versenkung holen. Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit dem tilgungfreien Jahr bei der Allianz? Wir haben sehr gute Konditionen für 20 Jahre vorliegen, aber was das tilgungsfreie Jahr angeht, bin ich nicht überzeugt, dass die mir vorliegende Erklärung korrekt ist und das hindert uns natürlich an der Unterschrift.

Aussage Allianz: auf jede abgerufene Rate hat man ein Jahr Tilgungsfreiheit. D.h. die Tilgung würde zeitversetzt nach und nach einsetzen, bis man ein Jahr nach Abruf der letzten Rate die volle Tilgungshöhe erreicht hätte.

Im letzten Beitrag ist die Rede von einem Jahr Tilgungsfreiheit nach Vollabruf. Demnach müsste ich keine Tilgungsfreiheit abschließen, wenn ich den "Standard": Tilgungsbeginn in voller Höhe im Monat nach Vollauszahlung erreichen möchte.
Ist nicht die Frage interessanter innerhalb welchen Zeitraums musst du das Geld komplett abrufen bevor du Bereitstellung zahlen musst?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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