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Annii75
Liebe Forumsmitglieder,
mein Haus ist 200 Jahre alt und steht auf einem Streifenfundament. Wir wohnen auf einer Bodendenkmalsfläche in Wassernähe mit einem GWSpiegel von 0,8m und auf Sandboden.
6m neben mir plant ein Investor, eine Tiefgarage für 3 Mehrfamilienhäuser zu errichten. Es ist abzusehen, dass meine Haus größere Statikprobleme bekommt. Auf mein Schreiben antwortete die Sachbearbeiterin des Bauamts vage: Sie könne die Bedenken verstehen, die Bebauung würde sich aber im rechtlichen Rahmen bewegen. (Ich denke, dass ich den Zustand des Hauses vor Baubeginn dokumentieren muss.) Das Problem habe nicht nur ich, sondern auch die anderen Nachbarn.
Nun ist es so, dass mir jemand gesagt hat, dass das Bauamt auch bei Bearbeitung des Bauantrags verpflichtet ist, sehrwahrscheinliche/absehbare Schäden in der Umgebung durch den Bau mit im Blick zu haben und, wenn möglich, auszuschliessen. Tut es das nicht, haftet es auch. Stimmt das? Wenn ja, meine Frage: mit welchen Stichworten kann ich danach im Baurecht suchen? Ich würde gern die Tiefgarage verhindern, zumal das Bauprojekt überhaupt nicht in den historischen Ortskern passt. Der Bebauungsplan ist 20 Jahre alt....
Vielen Dank!! Annii
mein Haus ist 200 Jahre alt und steht auf einem Streifenfundament. Wir wohnen auf einer Bodendenkmalsfläche in Wassernähe mit einem GWSpiegel von 0,8m und auf Sandboden.
6m neben mir plant ein Investor, eine Tiefgarage für 3 Mehrfamilienhäuser zu errichten. Es ist abzusehen, dass meine Haus größere Statikprobleme bekommt. Auf mein Schreiben antwortete die Sachbearbeiterin des Bauamts vage: Sie könne die Bedenken verstehen, die Bebauung würde sich aber im rechtlichen Rahmen bewegen. (Ich denke, dass ich den Zustand des Hauses vor Baubeginn dokumentieren muss.) Das Problem habe nicht nur ich, sondern auch die anderen Nachbarn.
Nun ist es so, dass mir jemand gesagt hat, dass das Bauamt auch bei Bearbeitung des Bauantrags verpflichtet ist, sehrwahrscheinliche/absehbare Schäden in der Umgebung durch den Bau mit im Blick zu haben und, wenn möglich, auszuschliessen. Tut es das nicht, haftet es auch. Stimmt das? Wenn ja, meine Frage: mit welchen Stichworten kann ich danach im Baurecht suchen? Ich würde gern die Tiefgarage verhindern, zumal das Bauprojekt überhaupt nicht in den historischen Ortskern passt. Der Bebauungsplan ist 20 Jahre alt....
Vielen Dank!! Annii