Anbieter von Bonitätsauskünften über Bauunternehmen?

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Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
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11ant

11ant

Die Bilanzen von großen Bauunternehmen zu beurteilen, würde ich mir aber auch nicht zutrauen.
Ich A. ebensowenig und B. kann man da genügend tricksen, daß der Kunde - egal ob viel oder wenig oder gar nicht Bilanzprofi - sich schlicht daran halten sollte.
und hat dann nach Rücksprache mit dem Chef ohne weiteres Fertigstellungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft mit zugesagt.
Diese beiden Instrumente einzufordern. Ein gesundes Unternehmen hat hier keinen Grund zu zögern, da es hierfür "fast als Formsache" Aussteller findet. Wird weihevoll mit Scheinargumenten herumgestammelt anstatt die Bürgschaften zu geben, gibt das dem Kunden im Grunde bereits die Schaltspannung für seine Warnlampen und den Hinweis, dieses Unternehmen von seiner Liste der Heiratskandidaten zu streichen.
 
Musketier

Musketier

Ich A. ebensowenig und B. kann man da genügend tricksen, dass der Kunde - egal ob viel oder wenig oder gar nicht Bilanzprofi - sich schlicht daran halten sollte.
OT:
Das deutsche HGB finde ich noch sehr konservativ, was Vorgaben bzw. Wahlmöglichkeiten zulässt. Da wird die Firma in der Regel schlechter dargestellt, als sie eigentlich da steht.
Ich bin letztes Jahr in ein konzernzugehöriges Unternehme gewechselt, so dass neben HGB auch nach IFRS bilanziert wird. Da sträuben sich mir als HGBler und Steuerrechtler irgendwie die Nackenhaare. Mal davon abgesehen, dass ich von IFRS keine Ahnung habe, hab ich immer das Gefühl, da wird geschüttelt, geraten und gewürfelt.
 
11ant

11ant

Das deutsche HGB finde ich noch sehr konservativ, was Vorgaben bzw. Wahlmöglichkeiten zulässt. [...] Ich bin letztes Jahr in ein konzernzugehöriges Unternehme gewechselt, so dass neben HGB auch nach IFRS bilanziert wird.
Ich habe das Gefühl, daß ibs. deutsch-usamerikanische AG´en immer mit dem einen oder anderen Bein im Knast stehen, weil das Aktienrecht denselben Geschäftsentwicklungstatbestand im einen Land von ihnen zu melden und im anderen Land von ihnen zu darüber zu schweigen verlangt (oder umgekehrt). Sowohl der Aktionär selber als auch der ihn schützende Gesetzgeber können ihn sowohl als Anteilseigner als auch als Wertpapierbesitzer wahrnehmen, daneben oder dem gegenüber steht auch noch das Gläubigervertrauen in den Substanzwert des Kapitals. Wenn Schrödingers Katze Pandora heißt, ist ihre Kiste aus Porzellan (ibs. für 11anten bedeutet das zu beten, daß die Glacéhandschuhe gleichzeitig rauh genug sind um genügend Grip zu haben). Praktiker waren und sind die politisch Verantwortlichen ja leider annähernd alle nicht.
 
Musketier

Musketier

Deswegen machst du ja mehrere Bilanzen HGB, Steuerrecht, IFRS und USGAAP. Alles ist richtig und trotzdem kommen unterschiedliche Ergebnisse raus.
Hatte mal ein interessantes Gespräch mit jemanden, der das Anlagevermögen in einem Gemeinschaftsprojekt einer amerikanischen und europäischen Muttergesellschaft gepflegt hat. Die wurden jeweils anteilig in die Konzernbilanz der Muttergesellschaften einbezogen und haben das Anlagevermögen neben dem regulären deutschen HGB-Ansatz je nach Wünschen der Muttergesellschaften im IFRS und im USGAAP komplett unterschiedlich behandelt.

Da lob ich mir den Mittelständler, da musst du nur den Spagat zwischen HGB und Steuerrecht hinbekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
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