B
Bieber0815
Lebensratschläge möchte ich jetzt nicht geben, aber ich kann versuchen, ein bisschen zur Aufklärung beizutragen (neben anderem).
Am Saubersten wäre:
:-)
- Man unterscheidet generell in Besitz und Eigentum (ein Buch aus der Bibliothek ist in meinem Besitz, aber die Bibliothek ist Eigentümer. Ich bin Besitzer der gemieteten Wohnung, aber nicht Eigentümer).
- Häuser sind stets untrennbar Teil des Grundstücks, auf dem sie stehen. Der Eigentümer des Grundstücks ist immer auch Eigentümer des Hauses. Eigentümer des Grundstücks ist nur der, der als solcher im Grundbuch steht (geht auch anteilig, z. B. 50 % Schwiegervater, 50 % Schwiegermutter).
- Eltern steht es frei, einem Kind ein Grundstück zu schenken, auch wenn es andere Kinder gibt. Erst wenn innerhalb gewisser Frist der Erbfall eintritt, könnte es zur Neubewertung kommen. Außen vor sind familiäre Aspekte (Zwietracht, Neid auf der einen Seite -- Bargeldzahlung unter dem Tisch auf der anderen Seite).
- Unverheiratete sind rechtlich Fremde. Ohne (Miet-)Vertrag oder Grundbucheintrag besteht die realistische Chance, im Trennungsfall ohne Alles auf der Straße zu landen.
- Bei Verheirateten wird nicht automatisch Eigentum erworben, jedoch wird bei einer Trennung (erst dann!) der Zugewinn geteilt.
- Geschenke an einen Ehepartner (wie z. B. das elterliche Haus) können beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleiben --> Hier wäre nun konkrete Beratung nötig.
Am Saubersten wäre:
- Grundstück der Eltern wird geteilt (--> Notar als Anlaufstelle)
- Abgeteiltes Grundstück wird an den Sohn verschenkt
- Sohn baut mit Dir ein Haus darauf
- Ihr heiratet währenddessen, führt einen gemeinsamen Haushalt mit gemeinsamer Kasse und werdet zusammen alt.
:-)