I
illusionslos
Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück bei dem wir die Zufahrt über ein Nachbargrundstück haben. Wegerechtlich ist alles geklärt im Grundbuch.
Jetzt ist es so dass die Nachbarn ein Tor haben das zwar zwei Flügel hat, aber nur einer geht zu öffnen. Die andere Seite ist an eine Stange geschweißt. Unser Bauunternehmer meint da kommen sie nicht zum Grundstück weil die Baufahrzeuge nicht durch die Einfahrt passen. Man muss die zweite Flügeltür öffnen.
Die Nachbarn sagen aus trotz das Tor darf nicht verändert werden. (Mit dem Grundstückvorbesitzer gab es schon eine Klage für die öffentlichen Rechte.) Obwohl sie uns nicht kennen, haben sie uns schon den Eindruck vermittelt, es nicht ohne Weiteres zuzulassen das Tor zu öffnen und dann nach der Bauphase wiederherzustellen.
Dürfen die Nachbarn das verbieten?
Seht ihr eine Möglichkeit für eine Lösung?
Grüße
wir haben ein Grundstück bei dem wir die Zufahrt über ein Nachbargrundstück haben. Wegerechtlich ist alles geklärt im Grundbuch.
Jetzt ist es so dass die Nachbarn ein Tor haben das zwar zwei Flügel hat, aber nur einer geht zu öffnen. Die andere Seite ist an eine Stange geschweißt. Unser Bauunternehmer meint da kommen sie nicht zum Grundstück weil die Baufahrzeuge nicht durch die Einfahrt passen. Man muss die zweite Flügeltür öffnen.
Die Nachbarn sagen aus trotz das Tor darf nicht verändert werden. (Mit dem Grundstückvorbesitzer gab es schon eine Klage für die öffentlichen Rechte.) Obwohl sie uns nicht kennen, haben sie uns schon den Eindruck vermittelt, es nicht ohne Weiteres zuzulassen das Tor zu öffnen und dann nach der Bauphase wiederherzustellen.
Dürfen die Nachbarn das verbieten?
Seht ihr eine Möglichkeit für eine Lösung?
Grüße