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Das hat damit nichts zu tun und beinhaltet auch kein Flexrecht betreffend der TorflügelfixierungStichwort ... Hammerschlags- und Leiterrecht!
Die Frage ist, was das Recht hergibt: bei einem Wegerecht als Gehrecht wird gegen nur eine Hälfte einer 3,5 m Torbreite nichts einzuwenden sein, bei einem Fahrrecht hingegen muß auch Durchfahrtsbreite gewährleistet sein.
Haben die Pächter einen Smart oder Twizzy, oder sind sie Laternenparker ?