Anforderungen an Baustromkasten Baustromverteiler

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O

Oberhäslich

Leider habe ich in der Suche nichts Passendes gefunden...
Es gibt seit 05/2021 eine neue VDE hinsichtlich Baustromkästen. Es müssen RCD vom Typ B und ein Hauptschalter verbaut sein. Der Kasten muss abschließbar sein. Vorher gab es zwischen 2018 und 2021 eine Übergangsfrist. Soweit so gut.
Ich bin nun auf der Suche nach einem gebrauchten Baustromkasten auf ebäh KA. Leider scheinen alle noch den alten Typ A verbaut zu haben. Nachrüsten würde ich ungern, da kostet ein RCD grob zwischen 100-200€ je nach Marke plus Einbau.
Jetzt habe ich ein gutes Angebot über Kleinanzeigen. Der Kasten wurde noch 07/2021 lt. Verkäufer vom Elektriker angeklemmt, d.h. nach Übergangsfrist. Die FI habe ich mal gegoogelt und beide sind wohl ältere Modelle, keine Typ B. Immerhin hat der Kasten einen Hauptschalter.
Der Verkäufer meinte lt. seinem Elektriker, dass es bei Privatbauvorhaben nicht relevant wäre ob der Typ B verbaut ist, das wäre nur im gewerblichen Bau vorgeschrieben. Ich bin leider nicht vom Fach und doppelt verunsichert. Möchte ungern einen Kasten kaufen, den ich dann nicht angeklemmt bekomme. Weiß jemand Rat? Noch habe ich keinen Elektriker an der Hand.
 
S

SaniererNRW123

Der Verkäufer meinte lt. seinem Elektriker, dass es bei Privatbauvorhaben nicht relevant wäre ob der Typ B verbaut ist, das wäre nur im gewerblichen Bau vorgeschrieben. Ich bin leider nicht vom Fach und doppelt verunsichert. Möchte ungern einen Kasten kaufen, den ich dann nicht angeklemmt bekomme. Weiß jemand Rat? Noch habe ich keinen Elektriker an der Hand.
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Die Vorgaben gelten m.W. für "Baustellen". Es wird nicht nach privat oder gewerblich unterschieden - ein Bauträger mit mehreren Häusern ist auch eine gewerbliche Baustlle, oder? Insofern kommt es darauf an, was für Steckdosen abgesichert werden sollen (siehe Hardcopy).
 
O

Oberhäslich

Es sind die üblichen 2x 16A und 1x 32A wie man sie vom 0815 Kasten kennt. Insofern ist es nicht zulässig und dürfte vom Elektriker eigentlich nicht abgenommen werden richtig?
 
S

SaniererNRW123

Kommt d
Es sind die üblichen 2x 16A und 1x 32A wie man sie vom 0815 Kasten kennt. Insofern ist es nicht zulässig und dürfte vom Elektriker eigentlich nicht abgenommen werden richtig?
Wenn daran ein Verbraucher mit Frequenzumrichter hängt, dann keine Abnahme. Falls nicht, dann doch. Die einfachen Schuko-Steckdosen für die Hilti wäre dann ok.
 
O

Oberhäslich

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Baukräne solche Frequenzumrichter haben. Und da für die Steine/Balken einer kommt, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben.
 
S

SaniererNRW123

Und warum nicht einfach den Baustromkasten kaufen, RCD rein und nach dem Bau wieder verkaufen? Ganz ehrlich - ich verstehe Deine Frage nicht. Am Ende legst Du 20€ Wertverlust drauf. Wo ist das Problem? Einfach machen und nicht um die letzten 20€ feilschen ;) . Wird auf jeden Fall günstiger als beim Elektriker zu mieten.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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