Angrenzer hat Einwand eingereicht - Erfahrungen?

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A

Allthewayup

Ist euch denn schon bekannt was da moniert wird? Falls nein, dann ruft doch beim Bauamt an, es ist euer Vorhaben also muss euch die Behörde hierzu auch Auskunft geben wenn es euch direkt betrifft. Haben die Nachbarn eure Eingabepläne vorab abgezeichnet oder habt ihr diese ohne Unterschrift eingereicht? Wir hatten einen Nachbarn nicht wegen einer Unterschrift anbetteln wollen und die Pläne lediglich mit 2 von 3 Nachbarn unterschrieben eingereicht. Die wurden dann angeschrieben mit einer Frist zum berechtigten Einspruch aber da kam nichts.

Anschließend würde ich euren Entwurfsverfasser der die Eingabepläne erstellt hat mal fragen was ihm ggf. entgangen sein könnte. Ich gehe mal davon aus ihr bezahlt schließlich jemanden für diese Dienstleistung und seine Expertise.

Ihr habt - wie die Vorredner schon erwähnten - sehr unkonkrete Fragestellungen in den Raum geworfen. Damit ist leider keine bessere Einschätzung der Sachlage möglich.
 
S

sergutsh

Die Frage ist - ist die Zustimmung des Nachbars überhaupt erforderlich? Nicht jede Landesbauordnung sieht es vor, auch wenn es manch einer so gerne hätte. Wir zB haben hier soeinen. Der hat vor 20 Jahren "als erster" in der Straße gebaut und meint deshalb dass Recht zu besitzen bei den anderen mitzubestimmen, mindestens aber gefragt zu werden.
 
X

xMisterDx

Wenn es um "diverse Punkte" geht, werden die wohl schriftlich vorliegen.
Die günstigste Lösung wäre es wohl zunächst mit dem "Angrenzer" ein Gespräch zu führen.
Mir ist klar, bei manchen Zeitgenossen geht das schlicht nicht... aber habt ihr schon mal euren Nachbarn gesprochen? Die wissen vielleicht gar nicht, dass ihr einen Bungalow baut und fürchten, Ihnen wird da nun ein 3-Geschosser vor die Nase gesetzt und ihr hebt das Gelände um 2,35m an.

Erstmal das Gespräch suchen.
Das mag in die Hose gehen, aber dann kann man immer noch den langen Weg über die Ämter, Gerichte und Konsorten wählen.
 
Y

ypg

Muss das Bauvorhaben meistens umgeplant werden?
- Hat die städt. Gemeinde ggf. die Möglichkeit die Einwände des Nachbarn "abzulehnen", obwohl diese von einem Rechtsanwalt identifiziert und eingereicht wurden?
Das kommt auf die Einwände an bzw den baulichen Vorgaben.
Der hat vor 20 Jahren "als erster" in der Straße gebaut und meint deshalb dass Recht zu besitzen bei den anderen mitzubestimmen, mindestens aber gefragt zu werden.
Geht auch genau anders herum: da kommt einer und meint, alle anderen Bestandshäuser hätten eh keine Berechtigung mehr zu existieren, da ja alt und die Bewohner auch. Nur sein Nonplusultra-Haus wäre das, was jeder dulden muss, schließlich sollte jeder „Angrenzer“ (bei uns heißt das zum Glück noch Nachbar) glücklich sein, auf so ein einzigartiges Monument schauen zu können.
 
H

hanghaus2023

Schade, das der TE nichts zu den Einwänden des Nachbarn sagt. Ebenso nichts zu den Gesetzlichen Bedingungen die Grundlage des Bauantrags sind.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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