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sergutsh
Meistens gibt's in den Baugebieten einen Bebauungsplan, der klar und deutlich die Grenzen des möglichen festlegt. Solange die Planung innerhalb dieser Grenzen stattfindet gibt's (bei uns in NRW) keinen Grund irgendjemanden um Einverständnis zu bitten. Es bedarf nicht mal einer Baugenehmigung, eine Genehmigungsfreistellung (früher Bauanzeige) genügt. Das haben die Angrenzer hinzunehmen.Geht auch genau anders herum: da kommt einer und meint, alle anderen Bestandshäuser hätten eh keine Berechtigung mehr zu existieren, da ja alt und die Bewohner auch. Nur sein Nonplusultra-Haus wäre das, was jeder dulden muss, schließlich sollte jeder „Angrenzer“ (bei uns heißt das zum Glück noch Nachbar) glücklich sein, auf so ein einzigartiges Monument schauen zu können.
Vermutlich liegen aber tatsächlich gewichtige Gründe für die Einwände, anders ist es schwer erklärbar. Der TS schweigt darüber.