1. "Die Nichtabnahme von Darlehensteilen ist bis zu einem Betrag von 25.000,00 € gegen eine Gebühr von 1% auf den nicht abgenommenen Darlehensteil möglich"
Liege ich richtig, wenn ich 10.000 € nicht benötige, ich dafür 100 € bezahle, wird der Gesamtdarlehensbetrag um 10,000 € gekürzt, die Konditionen bleiben die gleichen und ich bin einfach früher mit der Abzahlung des gesamten Kredites fertig oder?
2. "Während der Zinsfestschreibung kann der jährliche Tilgungssatz zweimal kostenlos zwischen 1% und 10% (in 0,25% Schritten) geändert werden"
Hiermit komme ich nicht klar, kann ich nun z.B. (natürlich nur rein theoretisch) die Tilgung zwei mal um 2% erhöhen oder nur zwei mal um 0,25% ?
Beziehen sich die 0,25% pro Monat, bis die 2% erreicht wären oder wie?