Mit der Traufhöhe von 5,5 ausgehend vom Urgelände haben wir auch unsere liebe Not, sodass wir nächste Woche beim Bauamt nochmal nachfragen müssen, wie das genau gemeint ist. Wir wollen 2 Vollgeschosse - also nix ungewöhnliches. Das muss ja machbar sein.
Die zusätzlichen Regelungen mit m Carport und Lager an der Grenze stehen im bay. Bebauungsgesetz drinnen. Des ist alles soweit bekannt. Wir müssen halt auch wiederum nachforschen wie der Nachbar plant, bzw. Wer schneller einreicht.
Das Haus in den Boden reinbauen wollen wir auf keinen Fall, da wir kein Gästezimmer oder sowas planen und es dann nur teurer wird. Man darf ja 1,25m jeweils aufschütten und abgraben laut Bebauungsplan. Das müsste doch überall hin reichen oder nicht?