Die Überschrift ist meiner Meinung etwas falsch und irritierend gewählt.
Wenn man mit Architekt baut, dann gibt es keinen Werkvertrag, sondern die HOAI-Tabelle (oder sehe ich das falsch?)
Der macht Ausschreibungen bei den Gewerken und so fort.
Bemustern tut man doch wohl auch immer noch selbst als Bauherr.
Ein Architekt kann natürlich auch als GU oder GÜ auftreten. Dann ist es aber diese Firma, mit dem man einen Werkvertrag eingeht.
Der baut dann für Dich ein schlüsselfertiges Haus... nach Bauleistungsbeschreibung. Und in diesem Stück Haus kommt diese Heizung von Firma X und die Sanitärs von Firma Y.
Bei Änderungen muss man mE entsprechend früh bescheid sagen: Hallo, es soll nicht X verbaut werden, ich will Z.
Zählen tut, was im Vertrag drin steht: Y oder nach Bemusterung des Bauherren.
Günstige GU/GÜ gehen eventuell bei der Technik nicht auf den Bauherren ein, weil das Typenhaus Sabrina nun mal genau in dieser Konstellation mit Heizung x und Fenstergrößen soundso als Kfw-Haus 70 funktioniert. Veränderungen bedeuten Mehraufwand, aber wer will das bezahlen?
Je höher das Preissegment des GU/GÜs (das Wort Architekt fällt in dieser Frage mal weg) , desto flexibler, desto mehr Auswahl und Optionen hat man.
So hatte ich zumindest den Eindruck der Häuslebauer und Anbieter, als wir uns Informationen eingeholt hatten.
Obwohl Herr
Viebrockhaus bestimmt auch nach hinten gefallen wäre, wenn er seine Superduper-Technik nicht einbauen soll, die er anpreist, sondern etwas anderes.
Hat man eigentlich ein Bemusterungsrecht??? Ich weiss jetzt nicht, was in unserer Bauleistungsbeschreibung steht... Ist das irgendwo fixiert?
Aber ich denke, wenn man sich auf ein schlüsselfertiges Haus einlässt, dann auch auf die Philosophie des GU/GÜs - und die haben eben ihre gängige Technik (Heizung und co.) wie auch ihre Handwerksfirmen, mit denen sie vorrangig arbeiten und (hoffentlich) gute Ergebnisse erzielen :)