Architekt - Pauschales Angebot statt HOAI für Einfamilienhaus

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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G

Gerddieter

1) Sein Büro fokussiert sich auf Planungsleistungen. Daher würde er bis Leistungsphase 5 in Betracht kommen. Für die Phasen danach würde er uns mehrere Bauleiter vorschlagen, mit denen er gute Erfahrungen gemacht hat.
Oh je .... das sind die schlimmsten, niemals wieder würde ich einen Architekt nehmen der mir schon im Vorfeld mitteilt dass er ab Leistungsphase 6 raus sein will...

Wirft unweigerlich ein schlechtes Licht auf ihn/sie. Dein Architekt scheint eine klare Vorstellung davon zu haben wie er sich DEIN Geld gerne verdienen möchte, nämlich entspannt und am Zeichenbrett - haste mal geschaut wie Leistungsphase 5 vergütet wird?
Und den Knochenjob danach macht dann ein anderer Dummer...

Nene nie wieder - aber ich habe auch mein Lehrgeld bezahlt...
GD
 
11ant

11ant

Sprachst du bei der Lücke von einer zeitlichen Lücke? Natürlich werde ich dann zu gewisser Zeit eine Bauleitung hinzuziehen. Der Architekt meinte, er würde mich nach seiner Tätigkeit mehrere Bauleiter vorschlagen, die bislang gut mit seinen Kunden zusammengearbeitet haben.
Nein, die wesentlichere Lücke ist nicht die Zeit zwischen den LP´ 5 und 8, sondern besteht in den LP´ 6 und 7, die wenn er nur bis Leistungsphase 5 geht und danach nur der Bauleiter (Leistungsphase 8) kommt entsteht.
Außerdem teilte er mir mit, dass er auch nach der Beauftragung das Projekt weiterverfolgt. Vermutlich eher passiv...
Hehe, wohl eher nur insofern, zu schauen, ob Du den von ihm vorgeschlagenen Kollegen nimmst (und welchen); für seine Provisionsrechnung. Für die Qualität der Leistung in Phase 8 ist am besten, wenn der Erbringer bereits Mitwirkender an/in der Leistungsphase 5 (und am allerbesten auch der Leistungsphase 3) gewesen ist.
Merke: jede Arbeitsteilung in dem Sinne, daß zwischen den LP´ 5 und 8 der Erbringer wechselt, ist verdächtig, wenn nicht die Entfernung zwischen Planungs- und Bauort der Grund dafür ist !

11ant - ich habe versucht deinen HOAI Ratgeber zu lesen. Der Link zu Folge 3 hat nicht funktioniert.
Der Link funktioniert nur von Folge 2 aus gesehen nicht, über die Beitragsliste findet man ihn. Könnte der @11ant ja mal korrigieren :)
Danke Euch beiden für den Hinweis, ich werde es nachher beheben. Bis vorgestern müßte es funktioniert haben, da habe ich wohl beim Relaunch der Menustruktur den Fehler reingeschusselt :-)
 
G

gregman22

Nein, die wesentlichere Lücke ist nicht die Zeit zwischen den LP´ 5 und 8, sondern besteht in den LP´ 6 und 7, die wenn er nur bis Leistungsphase 5 geht und danach nur der Bauleiter (Leistungsphase 8) kommt entsteht.

Hehe, wohl eher nur insofern, zu schauen, ob Du den von ihm vorgeschlagenen Kollegen nimmst (und welchen); für seine Provisionsrechnung. Für die Qualität der Leistung in Phase 8 ist am besten, wenn der Erbringer bereits Mitwirkender an/in der Leistungsphase 5 (und am allerbesten auch der Leistungsphase 3) gewesen ist.
Merke: jede Arbeitsteilung in dem Sinne, daß zwischen den LP´ 5 und 8 der Erbringer wechselt, ist verdächtig, wenn nicht die Entfernung zwischen Planungs- und Bauort der Grund dafür ist !



Danke Euch beiden für den Hinweis, ich werde es nachher beheben. Bis vorgestern müßte es funktioniert haben, da habe ich wohl beim Relaunch der Menustruktur den Fehler reingeschusselt :)
Danke für die Erläuterungen hierzu.

Ich formuliere das nochmal in meinen eigenen Worten:
Grundsätzlich ist es nicht unüblich bzw. verdächtig, wenn man bis Leistungsphase 5 mit einem Planungsbüro arbeitet. Vor allem, wenn man ein gutes Gefühl mit dem Architekten hat.
Allerdings ist es in diesem Fall sehr wichtig, dass der späterer Bauleiter früher mit einbezogen wird. Bestenfalls in Leistungsphase 3 und Leistungsphase 5, aber mindestens in Leistungsphase 5.
Wie sieht solch eine Involvierung aus? Müsste ich dann quasi in eine "Doppelbeauftragung" beider Parteien gehen, oder hat der Bauleiter ein großes Eigeninteresse, über Leistungsphase 3 und Leistungsphase 5 frühzeitig informiert zu werden?
 
11ant

11ant

Beim Beauftragen eines Architekten gibt es erst einmal garkeinen Normalfall, da jeder Bauherr einen anderen Leistungsumfang für sinnvolll hält. Das habe ich ja in meinem Beitrag bei @Araknis schon ausgeführt, wann man abweichend von meiner Standardempfehlung "A + Pause + B + C" beispielsweise nur "A + Pause + Leistungsphase 3" beauftragt; die Wahl des Gesamtumfanges "Leistungsphase 1 bis 5" ist in jedem Fall merklich klüger als mit "Leistungsphase 1 bis 4" am falschestmöglichen Punkt zu sparen. Ist der Umfang jedoch festgelegt, dann sollte der Normalfall derjenige sein, daß ihn ein Planer als Gesamtheit erledigt (wenn auch m.E. am besten in mehreren Tranchen ("Modul A" + Optionen auf Verlängerung).

Ausschließlich im Sonderfall "Bauort ungleich Planungsort" halte ich es für legitim, das Staffelholz innerhalb des Dreiklanges "Entwurfsplanung / Detailplanung / Ausführungsüberwachung" zu übergeben. Geht die Initiative zu einer solchen Aufsplittung vom Auftragnehmer der Planungsphasen aus, dann ist leider die Wahrscheinlichkeit hoch, daß es sich um einen Künstler / Rosinenpicker / Bauhelmallergiker handelt (und die @Gerddieter-Warnlampe aufflackern sollte: "Vorsicht: Kalkulationsversager !").

Wesentlicher Gegenstand der Bauleitung ist der Soll-Ist-Abgleich, der naturgemäß am besten dem Planer gelingt: niemand sonst kann werktreuer dirigieren als der Komponist. Da die Planung in Leistungsphase 5 eine Ableitung aus in Leistungsphase 3 geborenen Plänen ist, sollte der Leistungserbringer der Leistungsphase 8 also in der Leistungsphase 5 (besser: bereits 3) mindestens ersatzweise schon beteiligt gewesen sein. Als "Mitarbeiter des Planungsbüros" in das Projekt involviert zu sein, ist dann wohl die geeignetste Form dieser Beteiligung. Die genaue Form des Dienstverhältnisses braucht Dich dabei nicht zu interessieren, eine Doppelbeauftragung ergibt sich daraus nicht im Geringsten. Die Organisation dieser Kooperation ist nur dann Deine Aufgabe als Auftraggeber, wenn Du auch der Initiator der Aufsplittung bist.

Gegenfrage: darf ich als bei Dir angekommen annehmen, never ever niemals nicht den Leistungsumfang in die Module "Planer bis Leistungsphase 5" + "Tretbootsführer liebt Himmelfahrtskommandos" + "Bauleiter" zu organisieren ? (das wäre nämlich - mindestens mit einem Planer, vor dem schon die Mutti von @Gerddieter gewarnt hätte - der sicherste Weg in die Budgetüberschreitung, und im übrigen braucht der Bauleiter die Leistungsphase 6 und 7 in seinem Aktenordner nicht minder als die Leistungsphase 5).
 
G

gregman22

Beim Beauftragen eines Architekten gibt es erst einmal garkeinen Normalfall, da jeder Bauherr einen anderen Leistungsumfang für sinnvolll hält. Das habe ich ja in meinem Beitrag bei @Araknis schon ausgeführt, wann man abweichend von meiner Standardempfehlung "A + Pause + B + C" beispielsweise nur "A + Pause + Leistungsphase 3" beauftragt; die Wahl des Gesamtumfanges "Leistungsphase 1 bis 5" ist in jedem Fall merklich klüger als mit "Leistungsphase 1 bis 4" am falschestmöglichen Punkt zu sparen. Ist der Umfang jedoch festgelegt, dann sollte der Normalfall derjenige sein, daß ihn ein Planer als Gesamtheit erledigt (wenn auch m.E. am besten in mehreren Tranchen ("Modul A" + Optionen auf Verlängerung).

Ausschließlich im Sonderfall "Bauort ungleich Planungsort" halte ich es für legitim, das Staffelholz innerhalb des Dreiklanges "Entwurfsplanung / Detailplanung / Ausführungsüberwachung" zu übergeben. Geht die Initiative zu einer solchen Aufsplittung vom Auftragnehmer der Planungsphasen aus, dann ist leider die Wahrscheinlichkeit hoch, daß es sich um einen Künstler / Rosinenpicker / Bauhelmallergiker handelt (und die @Gerddieter-Warnlampe aufflackern sollte: "Vorsicht: Kalkulationsversager !").

Wesentlicher Gegenstand der Bauleitung ist der Soll-Ist-Abgleich, der naturgemäß am besten dem Planer gelingt: niemand sonst kann werktreuer dirigieren als der Komponist. Da die Planung in Leistungsphase 5 eine Ableitung aus in Leistungsphase 3 geborenen Plänen ist, sollte der Leistungserbringer der Leistungsphase 8 also in der Leistungsphase 5 (besser: bereits 3) mindestens ersatzweise schon beteiligt gewesen sein. Als "Mitarbeiter des Planungsbüros" in das Projekt involviert zu sein, ist dann wohl die geeignetste Form dieser Beteiligung. Die genaue Form des Dienstverhältnisses braucht Dich dabei nicht zu interessieren, eine Doppelbeauftragung ergibt sich daraus nicht im Geringsten. Die Organisation dieser Kooperation ist nur dann Deine Aufgabe als Auftraggeber, wenn Du auch der Initiator der Aufsplittung bist.

Gegenfrage: darf ich als bei Dir angekommen annehmen, never ever niemals nicht den Leistungsumfang in die Module "Planer bis Leistungsphase 5" + "Tretbootsführer liebt Himmelfahrtskommandos" + "Bauleiter" zu organisieren ? (das wäre nämlich - mindestens mit einem Planer, vor dem schon die Mutti von @Gerddieter gewarnt hätte - der sicherste Weg in die Budgetüberschreitung, und im übrigen braucht der Bauleiter die Leistungsphase 6 und 7 in seinem Aktenordner nicht minder als die Leistungsphase 5).
11ant, so habe ich mir Stand jetzt ebenso vorgestellt. Das Planungsbüro betreibt Leistungsphase 1 bis 5. Ich werde versuchen den späteren Bauleiter (extern) bereits frühzeitig zu wählen und dann in die Phasen 3 und 5 zu involvieren. Mir ist zwar noch nicht klar, wie ich ihn ohne monetäre Anreize dazu bewege, sich für 3 und 5 überhaupt schon zu interessieren, aber das wird sich wohl noch zeigen.
Dann übernimmt ab Leistungsphase 6 bis Leistungsphase 8 der neue Bauleiter ausschließlich und der Architekt bleibt ebenfalls peripher mit an Bord.
Eine andere Lösung sehe ich hier im Moment nicht, außer noch auf die Suche nach einem anderen Architekten zu gehen, der alle LPs anbietet.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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