H
hanghaus2023
Hast Du das gelesen und verstanden?
Aber so weit wird es hier ja nicht kommen. Eventuell klärt der TE auf ob Er die Planungsleistung beauftragt hat. Ich vermute eher nicht.
Die Parteien waren sich doch bei der Anfrage des Architekten noch nicht mal über den wichtigsten Teil (die Vergütung) einig. Den Vorschlag nach HOAI abzurechnen hat der Architekt erst mit seinem Entwurf geliefert. Bis dahin arbeiten ohne Auftrag.Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen schon die Beauftragung unklar und streitig ist, ob es sich lediglich um unentgeltliche akquisitorische Vorleistungen des Architekten oder um beauftragte vergütungspflichtige Architektenleistungen handelt. In einem solchen Fall hilft das Preisrecht der HOAI, das stets einen Vertragsabschluss voraussetzt, nicht weiter.
Aber so weit wird es hier ja nicht kommen. Eventuell klärt der TE auf ob Er die Planungsleistung beauftragt hat. Ich vermute eher nicht.