Architektenleistung - was ist wann üblich?

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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nordanney

Eigentlich war ja ein Grund den Architekt zu beauftragen, dass wir das nicht selber machen müssen. (Nicht so einfach wegen räumlicher Entfernung, sowie privater und beruflicher Situation.) Das geht sicher auch nur unter Mitwirkung des Architekten, denn um eigene Ausschreibungen zu machen fehlt uns die fachliche Erfahrung, bzw. Detailwissen zu den Gewerken.
Nein, Ihr soll das nichts selbst machen. Da hast Du mich falsch verstanden. In Leistungsphase 5 erstellt der Architekt Ausschreibungen. Gerne man 20 Seiten für den Rohbau, 8 für die Fenster, 5 für den Innenputz, 3 für den Estrich, 15 für Dachstuhl mit Eindeckung usw.
Da bei Euch vieles im Bestand gemacht wird, fällt vielleicht der Rohbau raus, aber für alle anderen Aufgaben würde ich mir die konkreten Ausschreibungsunterlagen JETZT geben alles. Dafür bezahlt Ihr viel Geld - und gerne auch die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen vorlegen lassen. Klopft dem Architekt ruhig auf die Finger.
Da seht haarklein drin, welche Qualitäten in welchen Mengen und welche konkreten Aufgaben ausgeführt werden sollen.
Und mit diesen Ausschreibungsunterlagen könnt Ihr gerne 138 Firmen zusätzlich anschreiben - das ist damit gemeint. Jede angefragte Firma wird für absolut identische Leistungen angefragt. Und wenn man am Bauort nebst Umgebung zusätzliche Firmen kennt oder Bekannte Firmen kennen, dann fragt man die einfach mit an.

So eine Ausschreibung kann z.B. so aussehen (da gibt es natürlich noch mehr Positionen wie z.B. Dehnungsfugen, Randdämmstreifen, Belegreife prüfen oder optionale Facharbeiterstundensätze für Unvorhergesehenes):
architektenleistung-was-ist-wann-ueblich-667075-1.png


Estrich: 5000 € => 9000 €
Estrich = reiner Estrich oder mit Zusatzleistungen. Ich hätte für einen reinen Zementestrich ohne Zusatzleistungen +/- 20€/qm bei 6cm Dicke getippt. 9.000€ ist entweder eine riesige Bude, mit Zusatzleistungen oder einfach teuer.
 
B

Budenzauber

Deine Hinweise sind Gold wert! Dass es solche Ausschreibungsunterlagen eigentlich geben müssten hätte ich erwartet. Zu sehen bekommen hab ich sie aber nie und es würde mich ehrlich gesagt auch nicht wundern, wenn es die nicht gibt. Gezahlt haben wir bisher 80% von Leistungsphase 5, da kann man also erwarten, dass er den Großteil erstellt hat.

Estrich = reiner Estrich oder mit Zusatzleistungen. Ich hätte für einen reinen Zementestrich ohne Zusatzleistungen +/- 20€/qm bei 6cm Dicke getippt. 9.000€ ist entweder eine riesige Bude, mit Zusatzleistungen oder einfach teuer.
In dem Bauplan, den wir haben steht nur "Estrich 70mm". Wie gesagt, Mengenliste o.ä. haben wir nicht. Was genau mit dem Posten "Estrich" in der Kostenberechnung gemeint ist, ist für mich auch nicht klar. Material- und Arbeitskosten nehme ich an?

Hier ein Ausschnitt aus der Kostenberechnung. Ist diese (meiner Meinung nach recht unspezifische) Aufstellung üblich in Leistungsphase 3? Rein formal hat sich gegenüber der Kostenschätzung aus Leistungsphase 2 kaum etwas geändert, hauptsächlich die Werte.

1722002861523.png
 
wpic

wpic

Zur Korrektur : Massenermittlung und Ausschreibung, Erstellung von LV´s etc. sind Leistungen der Lph 6. Zu einer Ausschreibung gehört ein neutrales LV für jedes Gewerk, das dann für die Firmen eine einheitliche und vergleichbare Grundlage für ihr Angebot darstellt. In diesem LV müssen natürlich die "Massen" der angefragten Leistungen in m/m2/m3 oder als Stückzahl angegeben werden. Auch gehört zum LV eine eindeutige technische und materielle Beschreibung der Leistung mit Verweis auf die entsprechenden DIN-Normen und technische Regelwerke. Der Interpretationsspielraum für den Anbieter sollte dabei im Idealfalle "Null" sein.

Die Lph 5 ist die Werk- und Dteailplanung, ohne die man die nachfolgende Lph 6 nicht bearbeiten kann. Wenn Sie also bereits 80% der Lph 5 gezahlt haben, sollte Ihr Architekt Ihnen die entsprechenden Werkplanungszeichnungen vorlegen können.

Dass sind z. B. 1:50/1:25 Zeichnungen für Abbruch/Rohbau/Zimmerer/Dachdecker etc bis hin zu 1:10/1:5-Zeichnungen für bestimmte, kniffelige Details wie Estrich-/Bodenaufbauten, Abdichtungsarbeiten, Metallbau, Trockenbau, Innenausbau.
 

Anhänge

B

Budenzauber

Wenn Sie also bereits 80% der Lph 5 gezahlt haben, sollte Ihr Architekt Ihnen die entsprechenden Werkplanungszeichnungen vorlegen können.
Die Unterlagen habe ich bei ihm angefragt. Gestern kam ein neuer Plansatz, darin enthalten ist folgendes:
  • Fassaden-/Perimeterdämmung (im Grundriss eingetragen)
  • Abbrucharbeiten (im Grundriss)
  • Mauerwerk (im Grundriss)
  • Trockenbauwände (im Grundriss)
  • Fensterpositionen und -aufmaß (in den Ansichten)
  • Sanitärleitungen /-anschlüsse (im Sanitärplan)
  • Dämmung oberste Geschossdecke
  • Änderungen Dachkonstruktion
Ob der Detailgrad ausreichend ist kann ich als Laie nicht beurteilen. Aber der Trockenbauer müsste mit diesen Plänen improvisieren, da z.B. die Konstruktionen unter der Treppe aus den Grundrissen nicht hervorgehen.

Auf den ersten Blick fehlen noch Heizungs- und Elektroplanung. Kommt das hin, dass mir damit 80% der Pläne aus der Lph 5 vorliegen?

Zur Elektroplanung sagt er, dass wir ihm einzeichnen sollen, wo wir Steckdosen usw. haben wollen. Ist das das übliche Vorgehen bei der Elektroplanung, dass der Bauherr erstmal in Vorarbeit gehen soll? Ich hätte mir eher gewünscht, dass der "Experte" Vorschläge macht zu denen wir Änderungswünsche einbringen.
 
M

MachsSelbst

Der Experte weiß ja nicht, wie ihr möblieren wollt, wo ihr Lampen, Elektrogeräte, usw. hinstellen möchtet. Das kann der sicherlich auch für euch planen, kostet aber natürlich wieder Geld.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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