"Habe ich bisher immer anders gelesen. DIN1264-4 sagt doch auch Anhebung auf Auslegungstemperatur für 4 Tage."
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Nun, die DIN EN 1264 stellt auch in der aktualisierten Ausgabe von 08/2021 nur auf die einheitlichen Anforderungen an die Planung und den Aufbau fest.
Mit dem Funktionsheizen und Temperaturschritten hat diese Norm nichts zu tun. Insofern auch nichts mit dem Belegreifheizen und den hiermit verbundenen Hintergründen.
Einzig und alleine die Schnittstellenkoordination des Bundesverband Flächenheizung e.V. enthält derzeit die aktuellen Regeln, wie, wie lange und mit welchen Zeitphasen auf welche Temperatur bei einem neuen Heizestrich aufzuheizen ist.
Sinn des Ganzen ist einerseits die Feststellung (beim Funktionsheizen), ob alle Bauteile im verbauten Heizungssystem korrekt arbeiten. Damit der junge Estrich nicht sofort thermisch bedingt reißt, ist das stufenweise, damit das "vorsichtige" Aufheizen, notwendig.
Das Belegreifheizen, welches nach dem ABheizen erfolgen muss, hat andere Aufgaben.
Wird von den Vorgaben, welche den aktuellen Stand der Technik wie auch die Regeln des Fachs darstellen, abgewichen, ist die Gefahr, dass der Estrich zu Schaden kommen wird, sehr wahrscheinlich.
Die wohl eher sarkastische Frage "Was wird denn da schreckliches passieren?", auch diese kann ich Dir gerne beantworten.
Wenn das Belegreifheizen, aber auch das vorgeschaltete Funktionsheizen nicht mit maximal möglicher Vorlauftemperatur betrieben wird, kann eine Belegreife des Estrichs zwar ebenfalls erreicht werden, aber durch die höhere Estrichdicke zwischen den Heizelementen nicht in dem erforderlichen Zeitrahmen erreicht werden.
Das bedeutet: beim Verlegen des Bodenbelages verfügt der Estrich im Querschnitt nicht über die notwendige Trockenheit.
Bei einem später starren Oberbelag, zum Beispiel keramische Fliesen, führt die zeitbezogene Nachtrocknung zu Spannungen im Estrichgefüge, welche (und das mit ausreichender Sicherheit) zu Rissen, teils verbunden mit Höhenversatz an den Rissflanken, führen wird.
Dieses Schadensbild wird man nur durch Rückbau des kompletten Mobiliars und Entfernen des kompletten Oberbelages sanieren können.
Nein, keine "reine Theorie", sondern meine gelebte Praxis in tatsächlich ausreichenden Fällen der letzten 35 Berufsjahre!
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Ich hoffe, dass ich das verständlich vermitteln konnte.
Gruß: KlaRa