Für Schleswig-Holstein scheinen 3m zur Grundstücksgrenze zu gelten. Wir werden jetzt unsere Nachbarn um schriftliches Einverständnis bitten, auf einen Meter mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe zu gehen.Andere Frage: Darf das Außengerät hier überhaupt stehen?
Muss es nicht min. 3m Abstand vom Nachbargrundstück haben, da es zur Thermischen-Hülle gehört?
Was lässt dich glauben dass die Nachbarn das unterschreiben ?Für Schleswig-Holstein scheinen 3m zur Grundstücksgrenze zu gelten. Wir werden jetzt unsere Nachbarn um schriftliches Einverständnis bitten, auf einen Meter mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe zu gehen.
Was lässt dich glauben dass die Nachbarn das unterschreiben ?
Ich rate davon nur ab ...es hat ja einen Grund dass es diese regeln und Diskussionen dazu gibt ..
Stell du dir das Ding doch so hin dass es zu dir bläst ...
Für NI habe ich gelesen, dass es keine generellen Abstandsregeln zum Aufstellen gibt, sondern Lärmeschutzregeln.Es gibt (leider) meines Wissens keine Allgemeingültigigen Abstandsregeln für die Aufstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen?