M
Mertha257
Ja, wir werden es tatsächlich so aufstellen, dass es auf unser Grundstück ausbläst, aber es steht halt näher als 3m an der Grundstücksgrenze (daher schriftliches Einverständnis). Ansonsten ist uns der Nachbar sehr wohlgesonnen...
Wenn ich jetzt aber den Beitrag von hausnrplus25 lese, frage ich mich, ob dies sinnvoll/notwendig ist, wenn nur die Schallemission gesetzlich geregelt ist bzw. sein sollte. Hier muss ich nochmals für Schleswig-Holstein recherchieren.
Wenn ich jetzt aber den Beitrag von hausnrplus25 lese, frage ich mich, ob dies sinnvoll/notwendig ist, wenn nur die Schallemission gesetzlich geregelt ist bzw. sein sollte. Hier muss ich nochmals für Schleswig-Holstein recherchieren.