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ChristineGH
Guten Abend!
Wir haben ein Haus im Außenbezirk gekauft (Niedersachsen). Das Erdgeschoss hat eine Grundfläche von 120qm. Von der Maklerin wurde uns damals gesagt, wir dürften nur ein Drittel der Grundfläche im Dachgeschoss wohnlich ausbauen und das wurde auch als Klausel in den Kaufvertrag übernommen.
Nun sagte uns ein befreundeter Architekt, dass er diese Aussage bezweifelt.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
Das OG ist bisher nicht gedämmt und wird nur als Dachboden benutzt. Es gibt eine richtige Wohn-Treppe nach oben, also keine Dachbodenleiter o.ä.
Wir möchten am liebsten natürlich nicht nur 40qm, sondern mehr ausbauen. Es entstehen dabei keine separaten Wohnungen oder so, sondern es geht wirklich um eine Wohnraumerweiterung.
Es wird von außen auch keine Veränderungen am Haus geben, also keine Gauben o.ä.
Das Haus ist von 1971.
Das örtliche Bauamt will uns telefonisch leider keine Auskunft geben, welche Gesetze für uns gelten. Uns wirklich dort mit Liegenschaftskarte etc vorstellen wollen wir lieber nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Ich freu mich also über Input, was und ob und wie viel wir wirklich ausbauen dürfen.
Ach ja - und falls wir wirklich nur 40qm ausbauen dürfen, aber dennoch 70qm ausbauen: Mit welchen Folgen müssten wir rechnen? Rückbau? Geldstrafe?
Danke und viele Grüße
Christine
Wir haben ein Haus im Außenbezirk gekauft (Niedersachsen). Das Erdgeschoss hat eine Grundfläche von 120qm. Von der Maklerin wurde uns damals gesagt, wir dürften nur ein Drittel der Grundfläche im Dachgeschoss wohnlich ausbauen und das wurde auch als Klausel in den Kaufvertrag übernommen.
Nun sagte uns ein befreundeter Architekt, dass er diese Aussage bezweifelt.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
Das OG ist bisher nicht gedämmt und wird nur als Dachboden benutzt. Es gibt eine richtige Wohn-Treppe nach oben, also keine Dachbodenleiter o.ä.
Wir möchten am liebsten natürlich nicht nur 40qm, sondern mehr ausbauen. Es entstehen dabei keine separaten Wohnungen oder so, sondern es geht wirklich um eine Wohnraumerweiterung.
Es wird von außen auch keine Veränderungen am Haus geben, also keine Gauben o.ä.
Das Haus ist von 1971.
Das örtliche Bauamt will uns telefonisch leider keine Auskunft geben, welche Gesetze für uns gelten. Uns wirklich dort mit Liegenschaftskarte etc vorstellen wollen wir lieber nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Ich freu mich also über Input, was und ob und wie viel wir wirklich ausbauen dürfen.
Ach ja - und falls wir wirklich nur 40qm ausbauen dürfen, aber dennoch 70qm ausbauen: Mit welchen Folgen müssten wir rechnen? Rückbau? Geldstrafe?
Danke und viele Grüße
Christine