Hallo an alle.
Hier die Antwort der Baufirma, bzw des Verkäufers:
Sehr geehrte Frau.....und Herr.........
Hinsichtlich Ausführungsplanung: Hier bin ich in eine sprachliche Falle gestolpert. Umgangssprachlich und juristisch sind das leider zwei Paar Schuhe.
Gemeint war von mir die interne Werkplanung, die für die Handwerker die Grundlage für die Ausführung (z. B. Fensteranschlag, Deckenaussparungen etc) vorgibt.
Den Zusatz „ist im Preis enthalten“ suggeriert zudem, dass es dafür einen separaten Preis gibt – dies ist nicht der Fall, da dies ja (wie gesagt) intern von unseren
Angestellten erledigt wird im Rahmen Ihrer normalen planerischen Tätigkeit. Die Werkplanung wird Ihnen auch, wie gemeint, zur Verfügung gestellt, da Sie
diese unterschreiben müssen und in dieser Werkplanung noch einmal detaillierter sehen, wie der Bau ausgeführt wird.
Eine Ausführungsplanung im juristischen Sinne, würde die Vergabe einer Ausführungsplanung an ein externes Ingenieurbüro mit den entsprechenden Kosten,
jedoch ohne jedweden Nutzen für die Realisierung Ihres Bauvorhabens, bedeuten. Sollten Sie also auf diese Art der Ausführungsplanung bestehen, werden wir den
Werkvertrag nicht annehmen (können) – und dies ist, glaube ich, auch von Ihnen nicht gewollt.
Jetzt überlegen wir wie genau wir darauf antworten. Die "interne" Bauzeichnerin die diese Ausführungsplanung/Werkplanung für uns macht, teilte uns mit, daß diese im Maßstab 1:75 erstellt wird.
Reicht das für eine detaillierte Überprüfung aus ?
Mein Sachverständiger der von dieser Antwort noch nichts weiß, sagte mir lediglich, dass er keine Baubegleitung/Prüfung mit einer Genehmigungsplanung (1:100) durchführen kann.
Was meint Ihr ? In welchen Maßstab sollte die Werkplanung erstellt werden.
P.S. Habe nicht vor darauf zu bestehen, die Ausführungsplanung von einen externen Architekt durchführen zu lassen - so wie vom Verkäufer befürchtet.....