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Bieber0815
Auf welchem Wege wurde angefragt (mündlich? fernmündlich? schriftlich?). Auf dem gleichen Wege würde ich antworten. Welche Gründe gibt es, dass der Aushub nicht auf dem jeweils eigenen Grundstück gelagert werden kann? Warum soll es bei euch geschehen? Ist das nachvollziehbar? Sinnvoll?Wie würdet ihr die Anfrage beantworten? Evtl. mit Fristvergabe?
Wie andere auch schrieben, würde ich die Bedingungen der Lagerung schriftlich festhalten. Dazu gehört ein Termin, wann das Zeug wieder weg kommt, wer verantwortlich ist, dass das Zeug wieder weg kommt, wer die Kosten trägt.
Wer der Nachbar seriös und freundlich ist, wird er selbstverständlich keine Einwände gegen ein solches Schriftstück haben. Er hat ja nichts böses im Sinn, sondern er erbittet einen Gefallen und weiß, dass er die erforderliche Vertrauensbasis schaffen muss.
Wenn alles schön ist, könnt ihr euch auf dem so geschaffenen "Feldherrnhügel" treffen und dort mit einem Bier auf den daneben entstehenden Neubau des Nachbar anstoßen.