Ausnahme vom Bebauungsplan für einen Carport?

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T

teutates

Moin,

ich brauche mal Eure Erfahrungen, wie man Ausnahmen / Befreiungen vom Bebauungsplan durchbekommt.

Wir wollen gerne an unserem Eckgrundstück am Rand des Baugebietes einen Carport stellen. Allerdings sind wir dann außerhalb der Baugrenze. Im Baugebiet selber gibt es bereits Ausnahmen vom Bebauungsplan, so daß die Leute ihren Carport dichter an die Straße stellen konnten.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, wenn die Gemeinde bereits Ausnahmen genehmigt hat, sie auch weitere Ausnahmen genehmigen müssen - allerdings finde ich es nicht mehr und einen Paragraphen dazu habe ich auch nicht mehr.

Habt Ihr eine Idee, wie man die Gemeinde "überzeugen" kann, dass der Car
 
B

Benutzer 1001

Prinzipiell sind Carports und Garagen Nebengebäude und Erzeugen keine Abstandsflächen! Steht bei euch im BP was anderes?
 
11ant

11ant

Wir wollen gerne an unserem Eckgrundstück am Rand des Baugebietes einen Carport stellen. Allerdings sind wir dann außerhalb der Baugrenze. Im Baugebiet selber gibt es bereits Ausnahmen vom Bebauungsplan, so daß die Leute ihren Carport dichter an die Straße stellen konnten.
Wir haben bei uns die "Besonderheit", daß der Carport nicht senkrecht zur Straße, sondern parallel dazu stehen soll. Der Stellplatz wäre ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Vor dem Carport sind noch mindestens 5 Meter, bevor es mit einem 90° Bogen auf die Straße geht.
Geht es noch um denselben Carport ?

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, wenn die Gemeinde bereits Ausnahmen genehmigt hat, sie auch weitere Ausnahmen genehmigen müssen - allerdings finde ich es nicht mehr und einen Paragraphen dazu habe ich auch nicht mehr.
Die "Ermessensbindung" ist allerdings nicht gerade universell einsetzbar.
 
T

teutates

Danke @11ant. Ich wusste nicht, dass ich das Thema hier schon mal hatte. Dann geht's im alten Thread weiter:

 
B

Buchsbaum066

Da wir ja nicht wissen in welchen Bundesland die Bebauung stattfinden soll wäre es von Vorteil wenn man es mal mitteilen würde. Dann könnte man die Landesbauordnung heran ziehen um dann zu eruieren ob es sich überhaupt um eine genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt.

Bitte kurze Info dazu.
 
Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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